Unter anderem kam es zu Berührungspunkten mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen in Sachen S & K, als ehemalige, an S & K verkaufte DCM-Töchter durchsucht wurden. Auch warf das Verschwinden des DCM-Vorstandschefs Pawel Miller und die Entscheidung der DCM, erstmal keine neuen Immobilienfonds aufzulegen, Fragen auf.
Denn gerade die geschlossenen Immobilienfonds waren neben den Medien-, Energie- und Transportfonds das Hauptgeschäft der DCM AG. Nach eigenen Angaben belief sich das Gesamtinvestitionsvolumen dabei auf 4,7 Mrd. EUR, das von Anlegern eingezahlte Kapital auf über 2 Mrd. EUR.
Kritik an den Methoden der DCM AG existiert aber schon länger. Zum Beispiel als 2007 der Vorwurf laut wurde, die Anleger seien beim Transfer von Immobilien aus vier DCM-Fonds in die Prime Office AG übervorteilt worden. Oder aber die Vorhaltung, die DCM AG habe Tricks wie die künstliche Werterhöhung von Immobilien und dadurch künstliche Mietpreiserhöhungen durch nicht gerechtfertigte Verdopplung der Nutzflächen bei Prestigeobjekten wie dem Fuggerstadt-Center Augsburg, dem Hochhaus des Süddeutschen Verlages in München und bei der T-Online-Zentrale in Darmstadt angewendet, die auch schon der Immobilienbetrüger Jürgen Schneider benutzt hatte.
Ein weiterer Kritikpunkt war natürlich das Bewerben verschiedener DCM-Fonds als geeignet zur Altersvorsorge, obwohl aufgrund ihres Konzepts als so genannte Blindpools das Gegenteil der Fall war. Solche Blindpools bergen deshalb ein hohes Risiko, da für die Anleger nicht ersichtlich ist, in welche Immobilien ihr Geld investiert wird.
Der BSZ e. V. rät betroffenen Anleger, sich von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, zumal bei verschiedenen DCM-Renditefonds in diesem Jahr auch die Verjährung der Schadenersatzansprüche droht.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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