Die CT Curator Treuhand GmbH hat für Anleger unselbständige Stiftungen errichtet. Rechtsträger der Stiftungen war jeweils die CT Curator Treuhand GmbH selbst. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters hat die CT Curator Treuhand GmbH einen Großteil der von den Anlegern gezahlten Stiftungsbeträge an die Schweizer Gesellschaft Magma Holding AG weitergeleitet, welche die Gelder wiederum in betrügerische Schneeballsysteme in Zypern investiert hatte. Der Geschäftsführer der CT Curator Treuhand GmbH wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters vom Landgericht Stuttgart bereits wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Für die betroffenen Anleger gibt es nun mehrere Ansatzpunkte, um den ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Zum einen können die geschädigten Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der CT Curator Treuhand GmbH zur Tabelle anmelden. Dabei ist zu beachten, dass die Forderungsanmeldungen bis 30.08.2011 erfolgen sollten. Späterer Anmeldungen könnten unter Umständen zu Kosten führen.
Zum anderen sind Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger gegen die Hintermänner der CT Curator Treuhand GmbH sowie der Magma Holding AG sowie gegen die Anlagevermittler denkbar. Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, rät allen betroffenen Anlegern anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft CT Curator Treuhand GmbH anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt