Das Gericht sah es nach umfassendem Geständnis des Angeklagten als erwiesen an, dass sich Ehrenberg in 360 Betrugsfällen einen Vermögensvorteil von 7,2 Millionen Euro ergaunert hat. Ohne das Geständnis wäre eine härtere Verurteilung zu erwarten gewesen.
Über das Strafverfahren gegen Oliver Ehrenberg hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen Hintermänner und Vermittler. So wird in dem komplexen Firmenverbund der Betrüger in der Schweiz, den Niederlanden und Großbritannien weiteres Geld vermutet.
Für die betroffenen Anleger, die im Schnitt 20.000,- € verloren haben und damit oftmals ihre gesamte Altersvorsorge aufs Spiel gesetzt haben, müssen nun zusehen, wie und gegen wen sie Erfolg versprechenden Regress nehmen können. Die Staatsanwaltschaft soll zwar ca. 750000 € sichergestellt haben, doch jeder Anleger muss sich selbst um Schadensersatz bemühen, da keine automatische Verteilung wie in einem Insolvenzverfahren nach Forderungsanmeldung geschieht. Auch die Anlagevermittler könnten sich Schadensersatzansprüchen der geprellten Anleger gegenüber sehen.
Die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. haben in der Vergangenheit bereits oftmals Schadensersatz gegen Anlagevermittler und Initiatoren von Betrugsmaschen für geschädigte Anleger gerichtlich erstritten.
Über die Möglichkeiten zur schnellen Titelerlangung und weiteren Anspruchsmöglichkeiten werden Mitglieder der BSZ Interessengemeinschaft Integro Capital durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte rasch und kompetent informiert.