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Ist Abmahnen Rechtspflege oder doch nur Absahnen?

So lange Rechtsanwaltskanzleien massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle

(lifePR) (Dieburg, )
Das „Abmahnrecht“ bietet „Abmahnhaien“ eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen. Dazu findet sich in vielen Fällen die Kombination Geschäftsmann/Anwalt. Der Mißbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts zur Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet aber nur schwer nachzuweisen.

Beispiel: Ein Gewerbetreibender zum Beispiel ein Internethändler der Sportartikel vertrteibt stellt sich als Mandant für einen Rechtsanwalt zur Verfügung. Einer von beiden durchforstet die Internetauftritte der Konkurrenten auf auch geringfügigste Verstöße, die in Wirklichkeit keinen anderen Händler ernsthaft beeinträchtigen, die aber nach den Buchstaben des Gesetzes unzulässig sind. Das Anwaltsbüro gibt die Adresse des „Sünders“ in den Computer ein, und lässt mittelsTextbausteinen eine Abmahnung ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung für den Formbrief. In der Höhe nicht nach dem Aufwand sondern nach dem Streitwert – und der ist , wen wundert es – meist recht hoch!

Die Abmahnanwälte weisen die Behauptung, daß sie die Gebühren mit ihren Mandanten teilen empört als haltlose Unterstellung zurück. Wie sich aber aus aktuellen Massenabmahnfällen unschwer erkennen lässt,dienen diese Massenabmahnungen sicherlich nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V..

Mitunter werden von Abmahnanwälten sogar Gerichte missbraucht um an die Adressen von Abmahnopfern zu gelangen. Wobei natürlich auch die Frage erlaubt sein muß, wie gründlich prüft ein Richter solch einen Antrag der immerhin bewirken soll mehrere Tausend Adressen bekommen zu können?

Der Abgemahnte, will er einen Prozeß vermeiden, muß zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Mainpulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

Wer die Unterschrift auf der Unterlassungserklärung mit der Vertragsstafe-Verpflichtung verweigert,wird verklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt. Auch die ist für den Anwalt ein lukratives Geschäft, da für die Tätigkeit im Prozeß erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind.

Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnug „Rechtspflege“ unangebracht.

Wenn das geltende Recht einen Mißstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muß das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzuverlockenden Spitzengebüren für simple Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewunken werden.

So lange Rechtsanwaltskanzleien massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme! Was bleibt, ist die Forderung nach einer politischen Lösung. Aber welcher Berufsstand ist ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!

Auch im Jahr 2014 wird der BSZ® e.V. seine Rolle als „aktiver Aufklärer der Verbraucher und Kapitalanleger“ unermüdlich weiterverfolgen, und in diesem Jahr alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.fachanwalt-hotline.eu

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.12.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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