Der BSZ e.V. hat aus einem Netz kompetenter BSZ Vertrauensanwälte welch betroffene Bürger bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen, Frau Rechtsanwältin Petra Nieder (Hamburg/Gross-Flottbek) gebeten, die geplante Pferdesteuer einmal zu kommentieren.
Der vorliegende hessische Gesetzesentwurf, welcher vorsieht, eine Steuer in Höhe von € 750,00 pro Pferd pro Jahr zu erheben, könnte es den Kommunen nur allzu leicht machen, der neuen gesetzlichen Regelung zuzustimmen. Die Androhung der Pferdesteuer ist ernst zu nehmen. Die hiervon Betroffenen sollten sich mit den Entscheidungsträgern auf Gemeinde- oder Stadtebene auseinandersetzen.
Die Pferdesteuer soll durch die Gemeinden eingenommen werden. Die Pferdesteuer soll keine sachbezogene Steuer sein, d. h. die eingenommenen Steuern werden nicht zum Ausbau von Reitwegen etc. genutzt, sondern die Verwendung dieser Steuer können die Gemeinden nach eigenem Gutdünken vornehmen.
Schon die vorgesehene Art der Besteuerung weist darauf hin, dass mit der Einnahme der Pferdesteuer die leeren Gemeindekassen gefüllt werden sollen.
Das Thema Pferdesteuer ist nicht neu. Bayern wollte die Pferdesteuer bereits 1996 erheben. Das Verwaltungsgericht hat hier jedoch entschieden, dass eine Pferdesteuer nicht im Einklang mit dem Gesetz zu bringen ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist jedoch für andere Gemeinden nicht bindend.
Die Erhebung von Gemeindesteuern steht regelmäßig im Ermessen der Gemeinde, d. h. Für und Wider der Einführung der Steuer ist seitens der Gemeinde abzuwägen. Die Gemeinde ist hierbei befugt, den finanziellen Vorteil für den Staat durch die Erhebung von Steuern in ihrer Ermessenausübung zu berücksichtigen. Bei der Ermessensausübung muss auch berücksichtigt werden, inwieweit die Erhebung der Steuer zu einer unangemessenen Sonderbelastung eines Wirtschaftszweiges oder der einzelnen Person führt. Des weiteren ist zu prüfen, inwieweit die Erhebung einer Steuer als gesamtpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf sind schlicht und ergreifend alle Pferdehalter, egal, ob die Pferde gewerblich gehalten, d. h. als Schulpferde, Verleihpferde, Verkaufspferde oder Therapiepferde, seitens des Pferdehalters zu versteuern und zwar mit einem Jahresbetrag von € 750,00.
Nach den Feststellungen der Reiterlichen Vereinigung befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 1 Million Pferde. Zu jedem Pferd gehört naturgemäß ein Halter, so dass hier, insoweit alle Gemeinden Steuergelder für die Pferde einnehmen, 750 Millionen Euro einzunehmen sind. Dies ist sicherlich ein gewichtiger Aspekt für die Erhebung von Pferdesteuern.
Trotzdem handelt es sich hier um ein Trojanisches Pferd.
Genauer betrachtet ist davon auszugehen, dass der Bundesfinanzhof hier im Interesse der BRD und der Bürger der BRD dieses Vorhaben nicht teilen wird.
Die jetzige Fassung des Gesetzesentwurfes ist sehr einfach gehalten. Die Ausnahmen, welche im Gesetz für die Hundesteuer vorliegend sind, sind hierin nicht erfasst. Da unübersehbar Pferde und Hunde Tiere sind, ist davon auszugehen, dass der Gesetzesentwurf sich zumindest an die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Hunden anlehnen muss. Danach ist der gewerbliche Gebrauch von Hunden steuerfrei, auch Halten eines Wachhundes ist steuerfrei. Das Züchten von Hunden ist steuerfrei. Der Einsatz von Hunden zur Überwindung von Krankheiten ist steuerfrei.
In Anlehnung an die Regelung zum Hundesteuergesetz sind hier Berichtigungen des vorgesehenen Pferdesteuergesetzes vorzunehmen. Hierbei muss Berücksichtigung finden, dass das Pferd Partner bei Ausübung des Pferdesportes ist. Pferdesport ist Breitensport.
Ein denkbarer Gesetzesentwurf muss daher regeln, dass von der Pferdesteuer Sportpferde, die gewerbliche Pferdehaltung sowie die Pferdehaltung aus gesundheitlichen Gründen auszunehmen ist.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat ca. 736.870,00 Mitglieder. Es ist davon auszugehen, dass nicht jedes dieser Mitglieder ein eigenes Pferd hat, sondern dass hier auch Reitbeteiligungen oder sonstige wirtschaftliche Absprachen zwischen dem Pferdehalter und den Reitern vorliegend sind.
Der Vergleich dieser Zahlen zeigt jedoch, dass viele Pferde als Sportpferde genutzt werden. Des weiteren ist davon auszugehen, dass die betriebliche Nutzung der Pferde durch Reitschulen, Therapieschulen, als Verleihpferde und Verkaufspferde überwiegend ist. Eine Steuereinnahme von 750 Millionen Euro ist daher nicht zu erwarten. Steuereinnahmen könnten nach dem hier vorliegenden Modell nur noch bei den wirklichen Freizeitreitern zu erwarten sein. Die meisten Freizeitreiter geben ihr letztes Hemd für die Haltung ihres Pferdes. Zusätzliche Steuern können diese nicht bezahlen. Sie werden das Hobby wohl aufgeben müssen. Steuern erhält der Staat von diesen Leuten auf jeden Fall nicht.
Demgegenüber stehen die mit der Steuereintreibung verbundenen Aufwendungen des Staates. Neues Personal zur Erfassung der Personen, welche Pferdesteuer zu zahlen haben, Außendienstmitarbeiter sowie Innendienstmitarbeiter, evtl. mit Beamtenstatus, rechtliche Verfahren von den Verwaltungsgerichten bis zum Bundesfinanzhof, Auseinandersetzungen mit der Presse, Auseinandersetzungen mit Petitionen.
Es ist daher damit zu rechnen, dass der Staat durch die Erhebung der Pferdesteuer noch weitere Löcher in seine Kassen reißen wird.
Nach diesseitigem Dafürhalten ist der Ermessensspielraum des Staates, eine Pferdesteuer zu erheben, reduziert, da nicht ersichtlich ist, dass das fiskalische Interesse des Staates durch die Erhebung der Pferdesteuer in irgendeiner Art und Weise zum Erfolg führt.
Darüber hinaus wird mit der Erhebung der Pferdesteuer in den Unternehmensbereich Pferdezucht und Haltung, Pferdesport derart eingegriffen, dass dieser zunichte gemacht wird. Dies aus folgendem Grund:
Die Erhebung der Pferdesteuer bedeutet schlicht und ergreifend die Schließung der Branche Pferdezucht und Pferdeverkauf und bedeutet auch das Aus für den Breitensport Pferdesport. Dieser unternehmerische Bereich musste in den letzten Jahren viele politische Entscheidungen hinnehmen, die schon jetzt dazu führen, dass der mit dem Pferdesport verbundene Landwirt am Rande der Existenz leben muss.
Bis zum Jahre 2003 mussten die Reitstallbesitzer keine Umsatzsteuer für die vermieteten Pferdeboxen zahlen. Sodann wurde im Jahre 2004 eine Umsatzsteuer von 19% auf die Pferdeboxen erhoben.
Da bereits im Jahre 2003 die wirtschaftliche Situation in Deutschland nicht so rosig gewesen ist, haben die Reitstallbesitzer zum größten Teil darauf verzichtet, die Umsatzsteuer prozentual an die Mieter der Pferdeboxen weiterzuleiten oder wenn, dann nur im geringerem Umfang. Insoweit die Umsatzsteuer insgesamt an den Mieter weitergeben worden ist, ist sodann eine eigentlich notwendig gewordene Preiserhöhung der Pferdeboxen seitens der Reitstallbesitzer unterblieben. 19% der Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung von Pferdeboxen konnten daher durch die Reitstallbesitzer nicht erlangt werden. Viele Reitställe mussten hier einen erheblichen finanziellen Verlust hinnehmen.
Seit 2009 ist das Biogas in aller Munde.
Landflächen, welche normalerweise für die Futtermittelproduktion eingesetzt werden, werden nunmehr für die Energiegewinnung eingesetzt.
Die Heu-, Stroh- und Haferpreise sind wegen der Knappheit der Mittel um 40 - 60% gestiegen. Auch diese Kosten können die Reitstallbesitzer, Züchter und Verkäufer von Pferden nicht auf den Abnehmer abwälzen, da dessen Portemonnaie auch kleiner geworden ist. Insgesamt hat darüber hinaus die Weltwirtschaftskrise 2008 dazu geführt, dass die Pferdehaltung der Privatpferdehalter zurückgegangen ist. Wer früher drei Pferde hatte, hat nur noch eins.
Der Pferdemarkt ist auf seinem Tiefpunkt angekommen. Die einzelnen Betriebe kämpfen darum, nicht die Insolvenz anmelden zu müssen. Durch die Erhebung der Pferdesteuer wird eine ganze Branche vernichtet werden.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass bei zunehmender Steuer der Bürger Auswege findet. Der Bürger wird hier die Steuerflucht ergreifen. Die staatliche Willkür, möglichst alles und jeden zu besteuern, führt zu erheblicher Unruhe in der Gesellschaft, da der Bürger damit rechnen muss, dass auch bald sein Lieblingshobby versteuert wird. Die Staatsverdrossenheit wird zunehmen.
Durch die Parallelsteuer, die Hundesteuer, sind etliche Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, da viele Bürger die Erhebung von Hundesteuer nicht einsehen. Durch die Erhebung der Pferdesteuer werden ähnliche und durchaus größere Verfahren durch die Bürger eröffnet werden.
Letztendlich ist Pferdesteuer Sportsteuer und Steuer für das Hobby, da regelmäßig mit Pferden Sport betrieben wird. Dies würde in der BRD eine neue Steuerart darstellen, nämlich die Sport- und Hobbysteuer.
Insoweit als sachliche Argumentation der Erhebung von Pferdesteuer zugrunde gelegt wird, dass auf den Straßen der ganze Pferdekot liegt und die Pferde die Wälder zertrampeln, erstaunt diese Haltung. Auf welchen Straßen in Deutschland liegt eigentlich der ganze Pferdekot. Kiel, Hamburg, München, Bremen, Weimar, Jena, wo ist der Pferdekot. Vor meiner Haustür in Hamburg liegt kein Pferdekot. Hamburg hat zwar eine Polizeistaffel, aber selbst dies führt nicht dazu, dass in Hamburg vermehrt Pferdekot liegt. Dieses Argument ist zu vernachlässigen.
Der Vorwurf, dass Pferde ganze Waldwege zertrampeln, kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden. Überlegen Sie bitte selbst einmal, bei welchem Waldspaziergang Sie letztens so mitten im Wald z. B. beim Pilze suchen ein Pferd um die Ecke gerauscht kommen sahen. Mir persönlich ist dies noch nie passiert.
Desweiteren ist darauf hinzuweisen, dass die meisten Reitwege gebührenpflichtig sind. Die Gebühren werden von den Gemeinden eingenommen. Ein Ritt am Strand von St. Peter-Ording kostet z. B. € 7,00. Ist das nicht genug?
Nach alledem ist eigentlich festzustellen, dass selbst angestrengte Überlegungen nicht dazu führen, dass die Einführung der Pferdesteuer gerechtfertigt ist und dafür sorgt, die leeren Staatskassen angemessen zu füllen.
Vielmehr wird die Einführung der Pferdesteuer weitere wirtschaftliche Nachteile für die BRD mit sich ziehen. Die Erhebung der Pferdesteuer wäre gleichzusetzen mit der Erhebung einer Radfahrsteuer mit den Argumenten, Radfahrwege müssen gebaut werden, Radfahrer lassen wegen der Beschäftigung mit dem Radfahren ewig Papier auf die Straße fallen, Räder werden oft gestohlen, ein erhöhter Einsatz von Polizisten ist hier erforderlich. Absurd? Richtig, eine solche Argumentation für den Erlass von Radfahrsteuer ist absurd. Ebenso die Argumentation für die Pferdesteuer. Eine vertretbare Ermessensausübung in der Hinsicht, dass in Deutschland eine Pferdesteuer erhoben werden soll, ist weder aus fiskalischen Gesichtspunkten heraus noch menschlich noch im Hinblick auf die Natur, noch im Hinblick auf den Breitensport erstrebenswert und sinnvoll. Nach diesseitigem Dafürhalten besteht kein Ermessensspielraum für die Erhebung von Pferdesteuer.
Es ist anzuraten, sich gegen die Erhebung einer Pferdesteuer einzusetzen. Auch Nichtreiter sollten sich daran beteiligen, da hier die Gefahr besteht, dass auch ihre Sportart demnächst besteuert wird.
Egal ob Verbraucher oder Unternehmen: Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Auch bereits existierende Bürgerinitiativen können Unterstützung durch den BSZ e.V. bekommen. Wir organisieren Fachleute, die Ihren Mitgliedern auf Versammlungen und Veranstaltungen Rede und Antwort stehen.
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