Der Fonds, der in das berühmte vom Stararchitekten Norman Foster entworfene Londoner Bürogebäude THE GHERKIN investierte, musste im Jahre 2009 die Ausschüttungen einstellen, weil die Immobilienpreise in London allgemein gesunken waren und deshalb die in den Darlehensverträgen vorgesehenen Beleihungswerte überschritten wurden. Die meisten Anleger wurden hiervon überrascht, da ihnen diese Risiken nicht klar waren: Obwohl die Vermietung des Objekts gut läuft und die prospektierten Mieten nahezu vollständig wie vorgesehen vereinnahmt werden, der ursprünglich vereinbarte Kapitaldienst also problemlos erbracht werden könnte, sind die Banken berechtigt, höhere Zinsen zu verlangen. Der Fonds musste deshalb höhere Zinsen und eine Ausschüttungssperre für die Anleger akzeptieren.
In diesem Frühjahr musste eine neue Vereinbarung mit dem Bankenkonsortium ausgehandelt werden, wobei erneut eine Wertermittlung des Gebäudes stattfinden sollte. Wiederum wurde die Beleihungswertgrenze aufgrund ungünstiger Wechselkurse und der ungünstigen Immobilienmarktentwicklung in London erheblich überschritten, so dass es weiterhin keine Ausschüttungen an die Anleger geben wird.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erklärt, dass es zunächst einmal erfreulich sei, dass überhaupt eine Einigung erzielt werden konnte. Die Banken hätten ohne eine Einigung das Recht gehabt, dem Fonds das Darlehen zu kündigen, was zu einer Insolvenz des Fonds und damit eventuell zu einem Totalverlust für die Anleger hätte führen können. Beunruhigend sei allerdings, dass die Fondsgesellschaft berichten musste, dass die Zukunft von den einzelnen Mitgliedern des Bankenkonsortiums offensichtlich nicht einheitlich positiv bewertet würde, was die Verhandlungen nicht einfacher gemacht haben soll.
Bei "The Gherkin" handelt es sich um einen sehr komplex ausgestalteten Fonds, der zahlreiche Risiken aufweist. "In den diversen Gesprächen mit den von unserer Kanzlei vertretenen Anlegern habe ich den Eindruck gewonnen, dass die den Fonds vermittelnden Banken oftmals nicht vollständig über diese Risiken aufgeklärt haben, was sie unserer Meinung nach hätten tun müssen. Die Rechtsprechung verlangt insoweit, dass ein Anleger über alle für seine Anlageentscheidung wesentlichen Punkte aufgeklärt wird. Aus diesem Grunde gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte für Schadensersatzansprüche gegen die den Fonds vermittelnden und die Anleger beratenden Banken" so Rechtsanwalt Bombosch weiter. Er empfehlt allen betroffenen Anlegern rechtlich prüfen zulassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.
Das Landgericht Wuppertal hat zudem in einem von CLLB Rechtsanwälte erstrittenen rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass ein Gherkin-Anleger von der Deutschen Bank über die Provision hätte aufgeklärt werden müssen, die die Bank für die Vermittlung des Fonds vereinnahmt hat. Da die Bank dies unterlassen hat, bejahte das Landgericht einen Anspruch auf Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Betroffene Investoren können sich der Interessengemeinschaft "IVG Fonds Euroselect" im BSZ e.V. anschließen.
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