Diese Hiobsbotschaft lässt Schlimmstes für die Anleger befürchten. Bereits in einem Schreiben vom 10.02.2010 hatte die Fondsgeschäftsführung mitgeteilt, dass bei Nichteinigung mit dem Bankenkonsortium eine Kündigung und Fälligstellung des Darlehens droht. Für den Anleger erscheint dann ein Totalverlust seiner Einlage als durchaus wahrscheinliches Szenario.
Zur Erinnerung: der Fonds befindet sich trotz Vollvermietung in der Krise! Dies weil der im Darlehensvertrag vereinbarte Beleihungswert massiv überschritten ist, wofür zum einen ungünstige Wechselkursentwicklungen und zum anderen gesunkene Londoner Immobilienpreise verantwortlich sind.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits eine Reihe geschädigter Anleger. In vielen Fällen ist es uns gelungen, Schadensersatzansprüche des Anlegers durchzusetzen, die auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind, berichtet Bombosch. Er rät allen betroffenen Anlegern, vor Jahresende die Initiative zu ergreifen und prüfen zu lassen, ob eigene Schadensersatzansprüche mit Erfolg durchgesetzt werden können. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Für betroffene Anleger gibt es daher gute Gründe, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "IVG Fonds Euroselect" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.11.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.