Das Unternehmen musste Medienberichten zufolge einräumen, dass es seinen Geldgebern keinen freiwilligen Schuldenerlass abringen kann. Die Gespräche sollen vorerst gescheitert sein und der Vorstand hat Medienberichten zufolge erklärt, dass kein umfassender Restrukturierungsvorschlag der verschiedenen Gläubigergruppen vorliegen würde.
IVG hat mehr als vier Milliarden Euro Schulden und wollte einen Erlass von ca. 1,75 Mrdr. Euro durchsetzen, um wieder Fuss fassen zu können. Die Geldgeber sollten dabei auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und dafür im Gegenzug IVG-Aktien erhalten.
Damit könnte sich IVG aufgrund der gescheiterten Gespräche unter das sog. Schutzschirmverfahren retten, es soll wohl geprüft werden, ob der Konzern noch außerhalb der Insolvenz saniert werden kann.
In Sorge sind daher auch die Anleihegläubiger des Unternehmens, nämlich einmal die Anleger der im Mai 2006 in Höhe von 400 Mio. EUR begebenen Wandelanleihe, aber auch die Anleger der im März 2007 begebenen Hybridanleihe, die ebenfalls ein Volumen in Höhe von 400 Mio. EUR hat, aber auch die Aktionäre von IVG.
Die aktuellen Vorkommnisse um IVG haben den BSZ e.V dazu bewogen, einen Interessengemeinschaft ,,IVG AG" ins Leben zu rufen, der sich betroffene Anleger anschließen können. Der BSZ e.V. bündelt die Interessen der Anleger, damit diese ausreichend berücksichtigt werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG AG beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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