Seit dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.11.2010 dürfte nunmehr auch die letzte gerichtliche Hürde für die Anleger des PKF IV (jetzt 4Lif GmbH & Co, Prozesskostenfonds KG) genommen worden sein, um die ihnen zustehenden Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen für die Jahre 2009 und 2010 gerichtlich durchzusetzen.
Nunmehr konnten die ersten titulierten Ansprüche auf Auszahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen auch erfolgreich vollstreckt werden. Die Anleger haben Ihre Gelder bereits erhalten!
Da die Garantieansprüche für das Jahr 2009 im Mai 2010 fällig waren, drohen die Ansprüche zum 31.12.2013 zu verjähren, erklärt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger des PKF IV vertritt.
Die in den letzten Monaten eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zeigten nunmehr Erfolg. Nach Beauftragung des Gerichtsvollziehers konnten für alle von der Kanzlei mit der Vollstreckung beauftragten Anleger des PKF IV die ausstehenden Ansprüche auf Zahlung der jährlichen Garantieausschüttung vollständig vollstreckt werden.
Von Seiten der 4Lif wurden zudem auch die den Anlegern für die Durchsetzung ihrer Ansprüche entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe bezahlt.
Mit einer Vielzahl von Urteilen haben sowohl das Amtsgericht Berlin Charlottenburg , das Landgericht Berlin und auch das Kammergericht Berlin die 4Lif GmbH & Co. KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt.
Anleger, die ihre Beteiligung am PKF IV (4Lif) nicht an die Juraswiss S.A. abgetreten haben, sollten daher prüfen, ob ihnen noch weitere Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen für die Jahre 2009 und 2010 zustehen.
In der Regel werden die Kosten eines solchen Verfahrens von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. September 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Cllbcoc