Zwar müssen Zeichner des PKF IV nun befürchten, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erhaltene Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Sollte dieser Fall eintreten, sollten die Anleger jedoch unbedingt prüfen lassen, ob ihnen nicht gegen die Juragent AG und/oder weitere Beteiligte Schadenersatzansprüche auf Rückabwicklung und Freistellung von diesen Forderungen zustehen.
Bisher ist es CLLB gelungen, mehr als 100 Urteile gegen die Juragent AG / einzelne Juragent KGs, und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Die Vollstreckung der Urteile dauert derzeit noch an. In einer Vielzahl von Entscheidungen des Landgerichts Berlin wurde aber bereits festgestellt, dass die Juragent AG und deren ehemaliger Vorstand Mirko H. nicht nur zur Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen, sondern auch zur Freistellung gegenüber den Anlegern verpflichtet sind.
Zudem fand am 28.04.2011 zu zwei Vorgängerfonds des PKF IV auch eine erste mündliche Verhandlung vor dem 19. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin statt. Wegen der möglicherweise grundsätzlichen Bedeutung war bei der öffentlichen Verhandlung als Zuschauerin auch eine Vertreterin von CLLB anwesend. Nach Einschätzung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte wurde in diesem Verfahren die Rechtsauffassung der Kläger vorläufig, zumindest in einem wesentlichen Punkt und jedenfalls im Grundsatz auch bestätigt, weil die Berufung der in erster Instanz unterlegenen Beklagten durch Versäumnisurteil zurückgewiesen wurde. Die Rechtsanwälte der Kanzlei CLLB werten den Verhandlungsverlauf vor dem Kammergericht deshalb positiv und gehen davon aus, dass der 19. Zivilsenat ihre Einschätzung auch abschließend bestätigen wird.
Das beantragte Insolvenzverfahren über das Vermögen des PKF IV bedeutet also nicht, dass die investierten Gelder zwangsläufig verloren sind. Es hat auch keine Auswirkungen auf die derzeit vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht anhängigen Verfahren gegen die Juragent AG, deren ehemaligen Vorstand Mirko H. und die Treuhandkommanditistin. Es sollte im Gegenteil zum Anlass genommen werden, etwaige Regressansprüche von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Juragent" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.