Darüber hinaus schloss sich die 27. Zivilkammer des LG Berlin der Ansicht der 2., 14. und 18. Zivilkammer des LG Berlin an, wonach der Prospekt fehlerhaft sei, da hierin keine Hinweise zu den Vorstrafen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Juragent AG enthalten seien. Eine Schadensersatzverpflichtung treffe aus diesem Grunde die Juragent AG, die Juragent Verwaltungs GmbH sowie den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Juragent AG, Herrn Mirko Heinen, persönlich.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt