In Sachen K1-Fonds könnten für geschädigte K1-Anleger möglicherweise auch Ansprüche in Spanien geltend gemacht werden. Letztes Jahr hat sich einer der mutmaßlichen Hauptverantwortlichen im Fall K1 und Geschäftspartner von Helmut Kiener, Dieter Frerichs, auf Mallorca erschossen, ums damit einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung aus dem Wege zu gehen.
Allerdings konnte inzwischen vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit spanischen Informanten in zeitraubender und kostenintensiver Kleinarbeit heraus gefunden werden, dass Herr Frerichs offensichtlich einige Zeit vor seinem Tod diverse Immobilien auf ihm nahestehende Personen übertragen hat, die Informationen des BSZ e.V. zufolge ebenfalls Shareholder der Administrationsgesellschaft FISI waren. Dies könnte z.B. geschehen sein, um diese Immobilien vor möglichen Schadensersatzansprüchen zu sichern.
Es handelt sich Recherchen unserer spanischen Kooperationspartner zufolge um mehrere Luxuseigentumswohnungen sowie eine Luxuseigentumswohnung in Palma de Mallorca. Zu der Wohnung in Palma de Mallorca existiert ein Video, außerdem ist unseren spanischen Informanten die Adresse in Palma de Mallorca bekannt.
Hinsichtlich der Übertragung der Immobilien hat eine ehemalige Lebensgefährtin von Herrn Frerichs, die ebenfalls über die Immobilienübertragung informiert ist, inzwischen bestätigt, als Zeugen vor der Staatsanwaltschaft bereit zu stehen.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden demnächst Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Palma de Mallorca gegen diverse Personen stellen, die sich nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bewusst an inkriminierten Geldern bereichert haben.
In Spanien können dabei zivilrechtliche Schadensersatzansprüche Geschädigter gemäß Artikel 109 Código Penal (spanisches Strafgesetzbuch) im Rahmen eines Strafverfahrens mitgeprüft werden. Sollten hier tatsächlich von den spanischen Behörden strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen in die Wege geleitet werden, könnte dies unter Umständen dazu führen, dass auch die Rechtmäßigkeit der Übertragung der Immobilien überprüft werden würde. Je mehr Geschädigte die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen forcieren, umso wahrscheinlicher ist ein Tätigwerden der spanischen Behörden.
Die Einleitung des Strafverfahrens (mit Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche) kann dabei für geschädigte Anleger von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten zu Sonderkonditionen durchgeführt werden.
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu der BSZ® Interessengemeinschaft. Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "K 1 Group" anschließen.