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K1-Fonds: Erfolg u.a. von Dr. Späth & Partner: Hauptinsolvenzverfahren K1 Global Ltd. nach Deutschland verlegt:

Großer Erfolg u.a. für BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner! Interview mit BSZ e.V.Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

(lifePR) (Berlin/Zürich/Aschaffenburg/Dieburg, )
Großer Erfolg für die ,,Internationale Anwaltsallianz im Fall K 1", die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner sowie die Gläubiger des wegen Anlagebetrugs verurteilten früheren Hedgefonds-Managers Helmut Kiener: Die ,,Internationale Anwaltsallianz im Fall K1", bestehend unter anderem aus dem Advokaturbüro Fischer & Partner aus Zürich, Schweiz sowie der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin, Deutschland, hat einige Jahre nach der Insolvenz der K1-Fonds erreicht, dass das Hauptinsolvenzverfahren im Fall ,,K1 Global Ltd." von den British Virgin Islands nach Deutschland verlegt wurde. Die ,,Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" vertritt aktuell Anleger mit einem Schadensvolumen im zweistelligen Millionenbereich allein bei K 1 Global Ltd.

Aus aktuellem Anlass hat der BSZ e.V. hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) befragt.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, Gratulation zu diesem Erfolg, wie kam es dazu?

Dr. Walter Späth: Das Insolvenzverfahren für beide Fonds, K1 Global Ltd. und K1 Invest Ltd., lief ja schon seit einigen Jahren auf den British Virgin Islands. Allerdings waren wir hierbei etwas unzufrieden, bisher scheinen keine großen Vermögenswerte aufgetaucht zu sein, meiner Ansicht nach ungewöhnlich für einen großen Insolvenzfall mit geschätzt mehreren hundert Millionen Euro Schaden.
Wir waren daher gemeinsam mit der Züricher Kanzlei Fischer & Partner, mit der wir in dem Fall zusammen arbeiten, davon überzeugt, dass eine Verlegung nach Deutschland Sinn machen würde.

BSZ e.V.: Was haben Sie dann unternommen?

Dr. Walter Späth: Wir haben beim Insolvenzgericht Aschaffenburg beantragt, das Insolvenzverfahren nach Deutschland zu verlegen. Auf Antrag der beiden Kanzleien Advokaturbüro Fischer & Partner aus Zürich sowie unserer Kanzlei Dr. Späth & Partner bzw. zweier Mandanten unserer Kanzleien wurde das Insolvenzverfahren im Fall K 1 Global Ltd. zwischenzeitlich vom Amtsgericht Aschaffenburg eröffnet. Hierbei konnte durch uns auch ein renommierter Prozessfinanzierer für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Zum Insolvenzverwalter wurde, wie von unseren Kanzleien vorgeschlagen, Rechtsanwalt Tobias Hoefer von der Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme bestellt, der bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des inhaftierten Fondsinitiators Helmut Kiener betreibt. Hoefer führt seit 30. Mai 2011 das Hauptinsolvenzverfahren nach der Europäischen Insolvenzverordnung (EUInsVO) in Sachen Kiener. Er ist mit dem Fall daher bestens vertraut, so dass seine Bestellung auch im Interesse der Gläubiger des K 1 Fonds liegt.
Wir konnten auch einen renommierten Prozessfinanzierer für die Zusammenarbeit gewinnen, der auch den Massekostenvorschuss für die Verlegung des Insolvenzverfahrens bei K1 Global Ltd. in Höhe von 15.000,- EUR verauslagt hat.

BSZ e.V: Wurde das Hauptinsolvenzverfahren für beide K1-Fonds verlegt?

Dr. Späth: Nein, bisher nur für den Fonds K1-Global Ltd, also nicht für den Fonds K1 Invest Ltd. Der Grund ist der, dass der Prozessfinanzierer bisher nur dazu bereit war, den Massekostenvorschuss für einen der beiden Fonds zu verauslagen, und zwar K1 Global Ltd, also nicht K1 Invest Ltd. Sofern sich aber im Laufe der Zeit zeigen sollte, dass die Insolvenzmasse bei K1 Global Ltd. steigt, wäre es denkbar, dass wir in Zukunft auch beantragen werden, das Insolvenzverfahren für K1 Invest Ltd. nach Deutschland zu verlegen.

BSZ e.V: Welche Vorteile ergeben sich durch die Verlegung des Insolvenzverfahrens bei K1-Global Ltd. für die Anleger?

Dr. Späth: Eine ganze Menge! Wir sehen die von uns beantragte Verlegung des Hauptinsolvenzverfahrens von den British Virgin Islands nach Deutschland als großen Erfolg für die Gläubiger von K1 Global und versprechen uns eine wesentlich bessere Erfolgsquote der Gläubiger, hierdurch die Insolvenzmasse deutlich zu erhöhen.

Vorteilhaft ist z.B., dass gemäß Artikel 4 der EuInsVO in dem Verfahren jetzt deutsches Recht zur Anwendung kommt. Das Verfahren wird vom Insolvenzgericht Aschaffenburg als Hauptinsolvenzverfahren geführt. Das vorher auf den British Virgin Islands betriebene Insolvenzverfahren ist laut Amtsgericht Aschaffenburg gem. § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 1 InsO nicht anzuerkennen.

Der von uns vorgeschlagene Insolvenzverwalter Tobias Hoefer konnte eigenen Angaben zufolge allein bei K1 Global Ltd. bereits mögliche Anfechtungsansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro ausfindig machen! Schon im Zuge des Hauptinsolvenzverfahrens über das Vermögen von Helmut Kiener hatte Hoefer Vermögenswerte im In- und Ausland für die Gläubiger sichern können. Wir haben auch bereits deutliche Hinweise auf Vermögenswerte auf Mallorca gefunden, die den Gläubigern von K1 Global zustehen könnten, und sogar auf Geldverschiebungen nach Südamerika, die wir dem Insolvenzverwalter gerne zur Verfügung stellen werden. Auf Mallorca haben wir mehrere Zeugen gefunden, die zur Aussage bereit sind, außerdem konnten mit uns zusammen arbeitende Privatermittler diverse Informationen zur Verfügung stellen. Zusätzlich sind die Anleger durch die Mitarbeit des Prozessfinanzierers massiv gestärkt."

BSZ e.V.: Was müssen Anleger von K1 Global Ltd. nun beachten?

Dr. Späth: Insolvenzgläubiger des K 1 Fonds können ihre Forderungen bis zum 02. Mai 2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Eine erste Gläubigerversammlung findet auch bereits am Montag, 02. Juni 2014, um 10.00 Uhr im Amtsgericht Aschaffenburg statt.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene K1-Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,K 1-Group" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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