Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten, in Zusammenarbeit mit einem spanischen Privatermittler, der Staatsanwaltschaft Mallorca mit dem Strafantrag und dem Ermittlungsersuchen wichtige Informationen geben, so z.B. die Adresse einer Millionenvilla auf Palma de Mallorca, Informationen zu einer Luxusyacht in der Marina von Arenal (Palma de Mallorca), die ebenfalls im Eigentum des verstorbenen Dieter Frerichs stand, sowie bislang unbekannte Konten von Herrn Frerichs in Deutschland, der Schweiz und Österreich.
Außerdem konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der Staatsanwaltschaft Mallorca auch wichtige Zeugen nennen, wie eine ehemalige Lebensgefährtin von Herrn Frerichs, die wichtige Angaben zu dem Fall machen kann, aber auch einen Geschäftspartner von Herrn Frerichs.
Aufgrund des Strafantrags der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hat die Staatsanwaltschaft Mallorca inzwischen auch Ermittlungen aufgenommen, es kam inzwischen im März und April 2012 auch vor dem Ermittlungsgericht Nr. 7 in Palma de Mallorca zu einigen Anhörungen, in denen unter anderem die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten benannten Zeugen zu der Thematik angehört wurden.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte, der den Strafantrag auf Mallorca gestellt hat, hierzu: „Die Aufnahme von Ermittlungen auf Mallorca zeigt, dass die spanischen Ermittlungsbehörden die Angelegenheit als sehr ernst einstufen, wir freuen uns, dass wir wichtige Informationen beisteuern konnten und sind gespannt auf den Fortgang des Verfahrens.“
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben auch vor einigen Wochen in der Angelegenheit K1 einen Insolvenzantrag gestellt, gegen wen und warum, darüber wird der BSZ e.V. demnächst berichten.
Bereits vor einiger Zeit wurden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth Rechtsanwälten auch Klagen gegen diverse Verantwortliche in ganz Deutschland eingereicht, unter anderem gegen die Vermittler der Anlage.
Der erste von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreute Fall gegen einen Vermittler, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wurde dabei, wie vom BSZ e.V. bereits berichtet wurde, mit einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt am Main abgeschlossen, der dortige Geschädigte hat den Vergleichsbetrag inzwischen auch von der Vermittlerfirma ausbezahlt erhalten. „Dies bestätigt unsere Ansicht, dass Ansprüche gegen die Vermittler teilweise nicht nur in juristischer Hinsicht durchsetzbar sind, sondern auch in vollstreckungstechnischer Hinsicht,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, die die Vergleich mit dem Vermittler erzielt hat. Allerdings sollte eine mögliche Vollstreckung gegen den jeweiligen Vermittler immer im Einzelfall geprüft werden, teilweise verfügen die Vermittler auch über eintrittspflichtige Haftpflichtverssicherungen, wie von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten heraus gefunden werden konnte.
Weitere Klagen gegen diverse Vermittler, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten eingereicht wurden, werden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland verhandelt, der BSZ e.V. wird demnächst darüber berichten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind optimistisch, hier demnächst auch die ersten vollständig obsiegenden Urteile zu erstreiten.
Allerdings sollten Geschädigte berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen wegen fehlerhafter Falschberatung Verjährung droht. Durch die Schuldrechtsreform, die am 01.01.2002 in Kraft trat, wurde eine 10-jährige Höchstverjährungsfrist für diverse Ansprüche eingeführt, so dass z.B. Schadensersatzansprüche von Anlegern wegen Falschberatung, die sich vor dem Jahr 2002 bei den K1-Fonds oder den diversen Vorgängergesellschaften wie z.B. K2 beteiligt haben, mit Ablauf des 31.12.2011 zu verjähren drohten und für Ansprüche aus dem Jahr 2002 taggenau (und somit nicht erst zum Jahresende) und somit im Verlauf des Jahres 2012. Die Verjährung sollte jedoch immer im Einzelfall überprüft werden.
Auch in Fällen, in denen Anleger von einem sog. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (ob es sich beim Berater um ein derartiges handelte, muss immer im Einzelfall geprüft werden) falsch beraten wurden, tritt taggenau Verjährung ein zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch entstanden ist, aufgrund der Spezialverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form.
Auch Geschädigte aus Österreich sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dringend mögliche Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen und eine möglicherweise eintretende Verjährung überprüfen, die dortigen Geschädigten werden von einer Kanzlei aus Wien betreut, die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitet und die auch bereits erste Klagen gegen diverse Verantwortliche eingereicht hat.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ Interessengemeinschaft „K 1" beizutreten.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 02 .Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.