Die 5. Strafkammer des Landgerichts Würzburg führt aus, dass mit der Urteilsverkündung feststehen würde, dass Kiener aus seinen Betrugsfällen Geldbeträge im Gesamtwert von 1.683.607,24 € erlangt habe und dass der Verfall von Wertersatz nicht angeordnet werden könne, da Ansprüche der Verletzten entgegen stehen würden.
Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass der durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 21.10.2009 angeordnete dingliche Arrest in das Vermögen von Herrn Kiener von 1.683.607,24 € für die Dauer von drei Jahren aufrecht erhalten wird. Auch wurde die Pfändung diverser Ansprüche von Herrn Kiener angeordnet und für weitere 3 Jahre aufrechterhalten.
Das Gericht stellte fest, dass die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vertretenen Antragsteller zu den durch die Betrugstaten von Herrn Kiener privilegierten Verletzten im Sinne der §§ 111g, 111 i StPO gehören würden, weil die von Herrn Kiener beherrschte K1 Invest Ltd. im Jahr 2007 den vom Geschädigten einbezahlten Betrag betrügerisch erlangt habe.
Auch haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem für geschädigte K1-Anleger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft auf Mallorca gegen diverse Personen gestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass ihnen von dem inzwischen verstorbenen Dieter Frerichs vor dessen Tod unrechtmäßigerweise Immobilien übertragen wurden. Dieter Frerichs, der von Mallorca aus die Geschäfte steuerte, hat sich im Juli 2010 bei seiner Festnahme durch die Polizei Angaben der Polizei zufolge das Leben genommen.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca wichtige Informationen weitergeben, wie die Adresse einer Immobilie auf Palma de Mallorca, die nach Informationen des BSZ e.V. übertragen wurde. Außerdem konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Informationen zu einer Luxusyacht in der Marina von Arenal (Palma de Mallorca), die vermutlich ebenfalls im Eigentum des verstorbenen Dieter Frerichs stand, weiter geben. Außerdem konnte erreicht werden, dass sich eine ehemalige Lebensgefährtin von Herrn Frerichs dazu bereit erklärt hat, als Zeugin auszusagen, die ebenfalls angekündigt hat, wichtige Informationen zu dem Verfahren beisteuern zu können. Auch konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bislang unbekannte Konten des Herrn Dieter Frerichs in Deutschland, der Schweiz sowie Österreich bekannt gegeben werden.
Anders als in Deutschland ist es im Strafverfahren in Spanien möglich, auf Antrag über den Schadensausgleich mit zu entscheiden gem. Art. 109 Codigo Penal (Spanisches Strafgesetzbuch).
„Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Mallorca nun endlich den Vorgängen um die K1-Fonds auf Mallorca auf den Grund gehen wird und freuen uns, dass wir der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen weiter geben konnten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben in den vergangenen Monaten auch bereits zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche(unter anderem gegen die Vermittler der K1-Fonds, aber auch gegen andere mutmaßliche Verantwortliche) in ganz Deutschland eingereicht, erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind in den nächsten Monaten zu erwarten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind positiv gestimmt, hier demnächst die ersten positiven Ergebnisse zugunsten der Geschädigten erzielen zu können.
Auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Helmut Kiener haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem die Forderungen für die Geschädigten angemeldet.
Geschädigte K1-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1 anschließen.