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K1-Fonds: Verhandlung gegen Helmut Kiener beginnt am 02.03.2011!

Verhandlung gegen Helmut Kiener beginnt am 02.03.11 vor dem LG Würzburg. „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ reicht erste Vermittler-Klagen ein.

(lifePR) (Dieburg, )
Nachdem die Staatsanwaltschaft vor einiger Zeit Anklage erhoben hatte, beginnt nun voraussichtlich am 02.03.2011 vor dem Landgericht Würzburg auch der Strafprozess gegen den Initiator der K1-Fonds, Helmut Kiener. Laut Anklageschrift werden Herrn Kiener Betrug in 35 Fällen sowie Urkundenfälschung in 86 Fällen sowie weitere Delikte zur Last gelegt.

Kiener soll mehrere tausend Anleger mit den K1-Fonds geschädigt haben. „Wir befürchten, dass bei den K1-Fonds ein reines Schneeballsystem betrieben wurde, sofern sich dieser Verdacht erhärten sollten, würden wir ein Strafmaß zwischen 7-9 Jahren für Herrn Kiener erwarten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte. „Bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.“

Es kam wohl inzwischen auch zu weiteren Festnahmen gegen diverse Verantwortliche. Nachdem die Mitgliedskanzlei der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“, die aus Mitgliedskanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein besteht, Dres. Rohde & Späth aus Berlin inzwischen die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der K1-Anlagen vor diversen Gerichten in ganz Deutschland eingereicht hat, werden von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth inzwischen auch die ersten Klagen gegen weitere Verantwortliche vorbereitet.

„Wir sind inzwischen relativ zuversichtlich, auch gegen andere Verantwortliche als die Vermittler und Herrn Kiener selbst erfolgreich Klage einreichen zu können,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth. „Geschädigte haben also somit inzwischen die Wahl zwischen mehreren Anspruchsgegnern und sollten ihre Entscheidung, gegen wen vorgegangen werden soll, vor allem auch anhand des mutmaßlichen Vollstreckungsrisikos beurteilen, das im Einzelfall geprüft werden sollte,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. „Allerdings sollte hierbei immer das sog. Prioritätsrisiko beachtet werden, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst, da die verfügbaren Gelder vermutlich nicht ausreichen werden, um alle Geschädigten zu befriedigen,“ so Dr. Späth. Ein schnelles Vorgehen könnte sich also auszahlen.

Da die Staatsanwaltschaft inzwischen diverse Vermögenswerte, unter anderem auch Immobilien, von Herrn Kiener beschlagnahmt hat, haben die Mitgliedskanzleien der „Internationalen Anwaltsallianz“ im Fall K1 inzwischen auch bereits vor einiger Zeit diverse Arrestbefehle in das gesamte Vermögen von Herrn Kiener für Geschädigte aus Deutschland und Österreich erstritten, um hier eine vorläufige Sicherung für die Geschädigten zu erreichen und bei der Staatsanwaltschaft Ansprüche geltend gemacht.

Betroffene haben also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „K1“ anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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