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KALEDO-Medienfonds: BGH stärkt durch Beschluss die Anlegerrechte

Der BGH hat mit Beschluss vom 10.09.2013 eine Entscheidung des OLG München bestätigt / Der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertretene KALEDO-Anleger war damit in allen drei Instanzen erfolgreich

(lifePR) (Dieburg, )
Medienfondsprozesse vor Gericht

Geschlossene Fondsbeteiligungen bescherten in den vergangenen Jahren vielen Anlegern erhebliche Verluste. Mittlerweile liegt der Prozessschwerpunkt zwar eher bei Lebensversicherungs- und Schiffsfonds, aber noch immer ist die Flutwelle bei den Medienfonds nicht abgeebbt. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Beschluss am 10.09.2013 ein weiteres Mal die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel in einem Filmfondsprozess bestätigt und damit die Anlegerrechte gestärkt hat.

Prozessniederlage der UniCredit Bank AG

Die UniCredit Bank AG ist als Rechtsnachfolgerin der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG (HVB) in zahlreichen Medienfondsprozessen beklagte Partei. Dies gilt vor allem bei KALEDO-Medienfonds. Durch die Bestätigung des Urteils des OLG München vom 26.03.2012 hat die UniCredit Bank AG eine weitere Prozessniederlage erlitten, Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat dagegen die Erfolgsserie bei den Medienfondsprozessen fortsetzen können.

Anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung

Der BGH hat mit seiner Entscheidung einmal mehr seine anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung bestätigt. Zwar wurde die höchstrichterliche Rechtsprechung zuletzt weiter ausdifferenziert. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel ist gleichwohl zuversichtlich, dass auch zukünftig bei kompetentem Klagevortrag verheimlichte Kick-Back-Zahlungen prozessentscheidend sein werden. Und dies nicht nur bei Medienfondsbeteiligungen, sondern auch bei anderen geschlossenen Fondsbeteiligungen (Schiffs-, Lebensversicherungs- und Immobilienfonds).

Vorsicht, Verjährung!

Wer an einem geschlossenen Fonds beteiligt ist, sollte aber stets die Problematik der Verjährung beachten und rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: ,,Hat ein Anleger Kenntnis von seinem berechtigten Schadensersatzanspruch, muss er innerhalb von drei Jahren Schadensersatzklage erheben. Ansonsten droht Verjährung!

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " KALEDO-Medienfonds" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 10. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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