„Grundsätzlich sollte zunächst geprüft werden, ob der Anleger bei Erwerb der Kapitalanlage ordnungsgemäß beraten wurde“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Ein Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Anleger nicht auf die bestehenden Risiken, die diesen Fonds innewohnen, hingewiesen wurde sondern der Berater diese Fonds als sichere Anlage bezeichnet hat.“
Auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann hier von großem Vorteil sein. Denn oftmals haben die Anlageberater nicht auf die Innenprovisionen, die sie von Seiten der Fondsgesellschaft erhalten haben, hingewiesen. Dies allein kann, sofern die Anleger von einer Bank beraten wurden, bereits die Zahlung von Schadensersatz begründen.
„Allerdings ist zu beachten, dass die Ansprüche der Geschädigten Ende dieses Jahres zu verjähren drohen“, so Rechtsanwalt Kainz weiter. „Denn teilweise erfolgte nur bis zum Jahr 2007 eine prospektgemäße Ausschüttung. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass Gerichte hieran den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist knüpfen, mit dem Argument, dass Anleger aufgrund des Ausschüttungsrückgangs hätten feststellen müssen, dass etwas mit ihrer Anlage nicht stimme.“
Rechtsanwalt Kainz empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche von auf spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm Fonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.