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KanAm Grundinvest – Was können Anleger nach dem Aus des offenen Immobilienfonds tun?

Der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest ist aufgelöst und wird bis 2016 abgewickelt / Was können Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten, tun?

(lifePR) (Dieburg, )
Spezialisierte Anlegerkanzlei kann helfen.

Die Abwicklung eines offenen Immobilienfonds dauert lange und die Anleger können nur auf die halbjährlichen Auszahlungen hoffen. Mit dieser Situation müssen sich wegen der der Krise der offenen Immobilienfonds momentan viele Anleger abfinden. Auch jene, die in den Fonds KanAm Grundinvest investierten. Dessen Abwicklung wird bis ins Jahr 2016 andauern. Bei der ersten Auszahlung erhielten die Anleger 2,80 Euro je Anteil. Die nächste Ausschüttung soll erst im Oktober 2012 erfolgen. Wie viel Geld die Anleger des KanAm Grundinvest bei den künftigen Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management die Immobilien des Fonds veräußern kann.

Juni 2012: Abwertungen in Höhe von 77 Mio. Euro

Der KanAm Grundinvest verfügt über 40 Immobilien in 9 verschiedenen Ländern der Welt. Deren Gesamtwert beläuft sich auf etwa 4,9 Mrd. Euro. Laut der letzten Zwischenmeldung wurden seit März 5 Objekte veräußert. Im März 2012 konnte das Management des KanAm Grundinvest die beiden Londoner Bürogebäude One Exchange Square und 90 High Holborn sowie das Objekt 1000 Main in Houston verkaufen. Im April 2012 wurden in Paris die Objekte Néo und Cité du Retiro verkauft. Im Juni 2012 musste das Management des KanAm Grundinvest bekanntgeben, dass das Geschäftsjahresendergebnis wegen Abwertungen in Höhe von 77 Mio. Euro sowie erhöhter Rückstellungen nicht wie gewünscht ausfiel.

Anleger des KanAm Grundinvest können ihre Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann ausgelotet werden, ob sich die Anleger verlustfrei von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. So kann abgeklärt werden, ob die Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden sind, aufgeklärt wurden. Zu den Risiken zählt beispielsweise, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann oder die Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat. Wegen der Möglichkeit, offene Immobilienfonds zu schließen, war die jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben.

Neues Urteil stärkt Ansprüche der Anleger, die in offene Immobilienfonds investierten

Sollten im Beratungsgespräch diese oder ähnliche Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt worden sein, haben Anleger gut Chancen, dass sie sich von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen sie nicht die bis in Jahr 2016 andauernde Abwicklung abwarten, um ihr Geld wieder zu bekommen. Dass es sich für Anleger lohnen kann, den Rechtsweg zu beschreiten, zeigt in ein neuerliches Urteil des Landgerichts Frankfurt. Das Gericht sprach einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte Schadensersatz wegen Falschberatung zu.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm-Fonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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