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Kein gemeinsamer Gläubigervertreter bei DEIKON GmbH (vormals Boetzelen)

Einziger Tagesordnungspunkt war die Möglichkeit der Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters für jede der insgesamt drei börsennotierten nachrangigen Hypothekenanleihen

(lifePR) (Dieburg, )
Am 08.11.2012 fanden in den Räumen des Amtsgerichts in Köln die Gläubigerversammlungen betreffend die börsennotierten Hypothekenanleihen (SIN DE000AOEPM 07, WKN AOEPMO und ISIN DE000AOJQAG2, WKN AOJQAG, sowie der SIN DE000A0KAHL9, WKN A0KAHL) der Deikon GmbH (vormals Boetzelen) statt.

Einziger Tagesordnungspunkt war die Möglichkeit der Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters für jede der insgesamt drei börsennotierten nachrangigen Hypothekenanleihen. Diese insgesamt drei gemeinsamen Vertreter hätten dann die Interessen aller Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren im Rahmen des Inhaber-Schuldverschreibungsgesetzes vertreten dürfen. Insbesondere hätten die gewählten gemeinsamen Vertreter die Anmeldung der Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier vornehmen sollen.

Die Wahl der gemeinsamen Gläubigervertreter ist jedoch gescheitert. Im Ergebnis müssen nun alle Anleihegläubiger ihre Forderungen selbst beim Insolvenzverwalter anmelden. Tun sie das nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise werden die Forderungen der Anleihegläubiger durch den Insolvenzverwalter nicht festgestellt werden und die Anleger damit im Ergebnis leer ausgehen, weiß BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) von der Kanzlei MHG Rechtsanwälte.

RA Dr. Morgenstern rät daher den Anleihegläubigern dringend den seitens des Insolvenzverwalters gesetzten Termin zum 19.11.2012 zur Anmeldung ihrer Ansprüche zu nutzen und im Falle von Unsicherheiten den fachkundigen Rat eines versierten Anwaltes einzuholen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Anleihen auch zum aktuellen Zeitpunkt noch an der Börse gehandelt werden können, bedarf es eines qualifizierten Nachweises des Anleihebesitzes gegenüber dem Insolvenzverwalter. Sehr schwierig wird sich zukünftig auch der Handel mit diesen Anleihen gestalten. Sowohl bei Kauf als auch bei Verkauf eröffnen sich Fallstricke, die es zu beachten gilt.

Demnach bestehen für die Anleihegläubiger gute Gründe sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die ihm zustehenden Ansprüche beraten zu lassen und sich der Interessengemeinsacht Deikon GmbH bei BSZ e.V. anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 12. November 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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