Der Allianz wird dabei vorgeworfen, den Rückkaufswert falsch berechnet zu haben, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die ebenfalls Versicherungsnehmer der Allianz vertritt.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg wurde auf Seiten der Allianz nicht nur der Rückkaufswert falsch berechnet, sondern zusätzlich noch ein unzulässiger Stornoabzug erhoben.
Die Zahl der betroffenen Versicherungsnehmer liegt im sechsstelligen Bereich, erklären die Verbraucherschützer. Versicherungsnehmer sollten daher fachkundig prüfen, ob auch Ihnen Rückforderungsansprüche zustehen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Versicherungen" anzuschließen.
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