Dabei versenden 5 Abmahnkanzleien nach wie vor mehr als 50 % aller versandten Abmahnungen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wird in der o.a. Statistik als die Kanzlei geführt, die die meisten Abmahnungen im Jahreszeitraum versandt hat (53.690). Der seinerzeitige Abmahnvorreiter RA Rasch rangiert indes nur auf Platz 4mit 18.200 Abmahnungen.
Um eine ungefähre Vorstellung davon zu bekommen, dass die abmahnenden Kanzleien auch nicht die gerichtliche Inanspruchnahme von Betroffenen scheuen, muss festgestellt werden, dass nach Angaben des AG München vom November 2011 aktuell über 1.400 Klagen zum Filesharing anhängig sind.
Damit Abgemahnte einen sehr kostenintensiven Rechtsstreit mit den finanziell übermächtigen Abmahnkanzleien vermeiden können, sollten diese sich sofort nach Erhalt einer Abmahnung vom BSZ e.V. Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein durch deren Experten beraten und gegebenenfalls auch anwaltlich vertreten lassen.
Hierzu passt es auch, dass vor dem LG Köln im Jahr 2011 in einem einzigen Quartal 3.146 Auskunftsansprüche gemäß § 101 UrhG von Rechteinhabern geltend gemacht wurden, das sind mehr als 700 Vorgänge pro Monat. Diese Ansprüche werden gestellt, um die Nutzer ermitteln zu können, die hinter den IP Adressen stehen, die beim Filesharing feststellbar sind.
Diese Informationen erhielten wir von unserem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck.
Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis "Abmahnung" anschließen.