Nachdem der Verlauf eines Pilotverfahrens vor dem LG Münster erwartet erfreulich ist, werden weitere Prozesse von Klienten der Kanzlei folgen. Die Mandanten hatten überwiegend die Erfahrung euphorischer Beratungen unter Ausklammerung von Risiken machen müssen, in denen angebliche Vorteile als Alleinstellungsmerkmale dieses Fonds in den Vordergrund gestellt wurden. Im Vertrauen auf die von ihrer Beraterbank ausgesprochenen Empfehlungen zeichneten sie gutgläubig, ohne zu ahnen, dass sie die Einstellung von Ausschüttungen hinnehmen und mit erheblichen Substanzverlusten rechnen mussten. Von der versprochenen "versicherten Anlage" konnte nicht die Rede sein.
Auch bei diesem Fonds ist zu konstatieren, dass der Mandantschaft die fehlende Eignung nicht offenbart wurde. Damit ist auch diese Anlage ein Thema für die Beratungsrechtsprechung des BGH, der immer mehr Gerichte folgen.
Neben der Rückabwicklung der Beteiligung umfasst der Schadensersatzanspruch den Ersatz entgangenen Gewinns, die Erstattung von Steuerberater- und Rechtsanwaltsgebühren, von Zinsaufwendungen für zur Finanzierung aufgenommene Darlehen und die Freistellung von noch andauernden Verpflichtungen daraus. Soweit Rechtsschutzversicherungen bestehen, übernehmen sie überwiegend die mit einer Auseinandersetzung einhergehenden Kosten. Viele Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, verfolgen zielgerichtet die Vermögenswiederherstellung, indem sie die Rückabwicklung dieser und anderer Anlagen in Angriff nehmen.
Betroffene Anleger die noch Fragen haben zu dem nicht uninteressanten Hintergrund dieser Mitteilung, können sich gerne der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Film und Medienfonds anschließen.