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Lebensversicherung: Ende Dividende - Rückabwicklung von Verträgen doch möglich

(lifePR) (Dieburg, )
Dass in Deutschland gerade die Reform des Lebensversicherungsgesetzes im Eiltempo beschlossen wurde, verwundert und lässt Raum für politische Strategie und erfolgreichen Lobbyismus. Des Deutschen liebstes Anlageobjekt (in unserem Land gibt es mehr Lebensversicherungspolicen als Menschen) wird mit dieser Reform wieder ein Stück unattraktiver.

Analysten und Experten befürchten sogar, dass diese Form der Altersvorsorge im Sterben liegt. Derartige Reformen, die tiefgreifende Auswirkungen für so viele Menschen mit sich bringen, müssen normaler Weise intensiv geprüft und nachgebessert werden. Warum das im Fall des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) nicht geschehen ist, ist wohl eine politische Frage.

Interessanter sind jedoch die Fragen, die sich für Neu- und Bestandskunden aus der Reform ergeben:

- Sind Lebenspolicen im klassischen Sinn noch attraktiv?
- Wie hoch werden die Einbußen für die Bestandskunden werden?
- Sollen Bestandskunden ihre Verträge kündigen?
- Gibt es noch andere Möglichkeiten, die Verluste zu minimieren oder zu umgehen?

Viele Experten glauben, dass sich die Versicherer langfristig ein neues Angebot überlegen werden müssen. Vereinzelt gibt es auch schon Anbieter, die neue Vorsorgeprodukte bereit halten, da allenthalben mit einem deutlichen Rückgang des klassischen Lebensversicherungsgeschäfts als Altersvorsorge gerechnet wird. Allein die Absenkung des Höchstrechnungssatzes - meist Garantiezins genannt - werde die Attraktivität der Lebensversicherung schmälern.

Wie hoch die tatsächlichen Einbußen für die Bestandskunden werden, lässt sich schwer sagen. Für die Versicherungsgesellschaften spricht die Tatsache, dass wir Deutschen eher risikoscheu sind. Doch sollte man sich genau überlegen, ob man allein für die Garantie auf eine Rente oder eine Abschlusszahlung auf die einst versprochenen Renditen verzichten sollte.

Das Thema des LVRG wird derzeit vor allem im Internet heiß diskutiert und die Verbraucher mit Stimmungsmache der unterschiedlichsten Art bombardiert. Während die einen Bestandskunden zur Kündigung raten, raten andere die Verträge weiter laufen zu lassen und darauf zu hoffen, dass die Zinsen irgendwann wieder steigen werden. Dann seien Versicherer gezwungen, mehr vom Risikoergebnis abzutreten. Bei Kündigungen erreicht der Rückkaufswert oft nicht einmal die Höhe der eingezahlten Prämien, auch wenn der Vertrag schon zehn, zwölf Jahre läuft. Die Kündigung wäre ein Verlustgeschäft.

Fachkundige Prüfung der Versicherungsverträge ratsam

Auch wenn in den Medien ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Runde macht, dass Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, rechtens sind, so sehen dies verschiedene Rechtsexperten anders.

In diesem Fall ging es um einen Kunden, der 1998 eine Lebensversicherung beim Versicherer Deutscher Herold abgeschlossen hatte. Nach der Kündigung bekam er knapp 5.000 Euro weniger, als er an Prämien einbezahlt hatte und wollte den Vertrag rückabwickeln. Die Belehrung zum Recht des Kunden, dass er binnen zwei Wochen den Vertrag widerrufen könne, war erst mit dem Versicherungsschein zugeschickt worden. Derartige Verträge galten damals in dieser zweiwöchigen Frist als schwebend unwirksam, der Kunde hätte sich in dieser Zeit also vom Vertrag lösen können. Tat er es nicht, war der Vertrag nach 14 Tagen rückwirkend wirksam geworden.

Dieses Modell, so der BGH, verstoße nicht gegen die EU-rechtlichen Vorgaben zur Informationspflicht der Versicherungen. Allerdings - und hier sehen Rechtsexperten die Möglichkeit der Rückabwicklung - muss die Belehrung über die Verbraucherschutzrechte des Vertrages ordnungsgemäß erfolgt sein. Ob dies tatsächlich ordnungsgemäß geschehen ist, kann durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Verschiedene Rechtsanwälte, die mit dem BSZ® zusammenarbeiten konnten so schon etliche hundert derartige Verträge zu Gunsten ihrer Mandanten rückabwickeln.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bietet unter der Adresse www.bsz-ev.com weitere Informationen.
Es lohnt sich auch für jeden, der eine Lebensversicherung besitzt über seine Möglichkeiten nach zu denken und sich für eine sachkundige Beratung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.bsz-ev.com

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 31.07.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

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