Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen zahlreiche Erfolge für geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger erzielen. So konnten z.B. einige vollumfänglich obsiegende Urteile vor diversen Gerichten erstritten werden, auch konnten in vielen Fällen diverse Vergleiche mit den vermittelten Banken erzielt werden, in denen den Geschädigten zumindestens ein Teil des Schadens ersetzt wurde.
Oftmals halten die hohen Kosten jedoch Geschädigte davon ab, ihre Rechte einzufordern. Für rechtsschutzversicherte Mitglieder des BSZ e.V. führen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte daher kostenlos eine Deckungsschutzanfrage bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung an. Für nicht rechtsschutzversicherte Lehman-Geschädigte können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte seit kurzem prüfen, ob ein Tätigwerden auf Erfolgshonorarbasis möglich und sinnvoll ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch auf Erfolgshonorarbasis für die Geschädigten tätig werden. Der Vorteil dabei: Anwaltshonorar für den eigenen Anwalt wird nur dann fällig, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird, also Gelder an die Geschädigten zurück fließen, ansonsten werden nur Gerichtskosten fällig und im Unterliegensfalle Kosten für den gegnerischen Anwalt. Die Chancen und Risiken des jeweiligen Verfahrens können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte aufgrund zahlreicher betreuter Verfahren inzwischen gut einschätzen.
Diese Option, Prüfung, ob ein Tätigwerden auf Erfolgshonorarbasis möglich ist, können geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft gerne über die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vornehmen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte hierzu: "Zwar können wir nicht in allen Fällen auf Erfolgshonorarbasis vorgehen, aber doch zumindestens in einem Teil der Fälle, wir sind in diversen Fällen für BSZ e.V.-Mitglieder auch bereits auf Erfolgshonorarbasis tätig geworden, in ersten Fällen konnten die Verfahren auch bereits erfolgreich für die Geschädigten im Vergleichswege beendet werden."
Auch können geschädigte Lehman-Anleger über die BSZ e.V.-Anwälte eine weitere kostengünstige Option prüfen lassen: Die Möglichkeit der sog. "Sammelklage."
Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 02.07.2010 bezüglich 5 Lehman-Ansprüchen von 5 Lehman-Opfern diese bundesweit erste Klage in Anspruchshäufung in Sachen Lehman-Zertifikate, auch als sog. "Sammelklage" bezeichnet, ausdrücklich für zulässig erachtet und keinen Grund für eine Trennung des Verfahrens gesehen. Durch solche sog. "Sammelklagen" verringert sich insbesondere das Prozesskostenrisiko der Anleger um ca. 40 %.
Geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger haben also gute Gründe, sich der IG "Lehman-Zertifikate" im BSZ e.V. anzuschließen.