Die vorherigen Klagen des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Dr. Can Ansay gegen die Haspa endeten mit gütlichen Einigungen i.H.v. mind. 50% und 1 Niederlage. Damit ist die Bilanz 5 Jahre nach der Lehman-Pleite (15.9.08) überraschend positiv, insb. da es bisher nur negative Urteile vom BGH gab. Daher wird es bald auch eine Siegesfeier und ein Film-Drehbuch mit Happy-End geben. Dazu passend das Bibelzitat Ezekiel 25:17.
Von der Haspa hingegen kein Wort der Reue, offenbar weil ihre Rechnung dennoch aufgeht. Denn die meisten der betagten Haspa-Opfer trauten sich nicht zu klagen, so dass ihre Ansprüche wohl verjährt sind. Die Verjährungsfrage wird zurzeit noch in Parallelverfahren vom OLG Hamburg geklärt. Die von dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Dr. Can Ansay geführten Lehman-Klagen gegen andere Banken und Ratingagenturen dauern noch. Der Kampf gegen das Böse geht also weiter.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Lehman Brothers (aber auch für viele andere Anlagen) gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. September 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.