Grundlage für das Vorgehen des Fiskus soll eine im Herbst 2013 gekaufte CD sein, welche das Land Nordrhein-Westfalen erworben hatte. Dieses Bundesland hat sich besonders hervorgetan beim Erwerb von Steuer CD's und auch bei der Frage, wie man sich über rechtliche Bedenken schlichtweg hinwegsetzt. Es gab schon immer beachtliche Stimmen, welche das Vorgehen im Hinblick auf den Ankauf von rechtswidrig erlangtem Datenmaterial als problematisch ansehen. Offensichtlich scheint der Fiskus aber bei seinem eigenen Tun weniger moralische und rechtliche Probleme zu haben, als wenn anders herum das Verhalten der Steuerbürger bewertet wird. Es geht nicht darum, die Steuerhinterziehung zu bagatellisieren, aber auf der anderen Seite mit rechtswidrigen Methoden gegen Steuerpflichtige vorzugehen, ist mehr als fragwürdig. Die immer wieder erfolgten Versuche, über die Presse dieses Verhalten als korrekt zu verkaufen, kann schlichtweg nicht verfangen.
Was das Ganze so brisant macht, ist auch der Umstand, dass auf dieser CD Informationen über mehr als 100 Steuerhinterzieher aus Deutschland gespeichert sind, welche eine beachtliche Geldsumme bei dem Schweizer Ableger von Leumi deponiert haben sollen. Anscheinend wurden schon durch ca. 100 Fahnder eine Woche lang die Privatwohnungen von etwa 50 Kunden der Bank durchsucht, so der Bericht des ARD-Morgenmagazins. Im Hinblick auf die früheren Steuer-CD's seien im vorliegenden Fall die Summen wie gesagt wesentlich höher. Auch befänden sich unter den Verdächtigen mehrere prominente Namen.
Das Ganze ist für die Betroffenen äußerst problematisch, da die Gerichte früher eher bereit waren, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen als heute. Wie bekannt, musste der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel z.B. 2009 trotz einer Verurteilung nicht ins Gefängnis. 2012 entschied der Bundesgerichtshof aber, dass künftig mit Haft rechnen muss, wer dem Fiskus mehr als 1 Million EUR an Steuern vorenthält.
Der Fall Hoeneß hat bereits hohe Wellen geschlagen und es ist nach wie vor offen, wie das Verfahren dort ausgehen wird. Der Fall zeigt aber auch, dass es unbedingt erforderlich ist, bei einer Selbstanzeige das Richtige zu tun, um nicht dem Fiskus doch noch ein Einfallstor zu eröffnen, so dass es zu einer Verurteilung kommt und möglicherweise eine Haftstrafe zu verbüßen ist.
Es sollte auch bei der Überlegung zu einer Selbstanzeige nicht außer Betracht bleiben, dass die Bundesregierung vorhat, zukünftig die Möglichkeit der Selbstanzeige zwar noch bestehen zu lassen, die Voraussetzungen aber immer weiter einzuschränken und zu erschweren. Es macht also wenig Sinn, noch darauf zu spekulieren, dass das Ganze einfacher wird, genau das Gegenteil dürfte der Fall sein.
Auf der anderen Seite soll es bei der Auswertung einer Steuer CD Probleme gegeben haben, so eine Mitteilungen des Steuertips vom 20.12.2013. Die Oberfinanzdirektion Koblenz musste einräumen, dass z.B. einige Konten doppelt erfasst waren und auch die Tatsache, dass die erworbenen Datensätze zu 45% ohne Adressangaben waren, war nicht unproblematisch. Ein internes Dossier, so der Steuertip, würde zudem deutlich machen, dass der Ankauf von Steuer CD's eher als Druckmittel gesehen wird, um über die Presse für Nacherklärungen bzw. Selbstanzeigen zu sorgen.
Es wird definitiv noch zu klären sein, ob durch den rechtswidrigen Ankauf von Steuer-CD's nicht doch ein Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren gegeben ist. Zwar haben aus der Sicht der Finanzverwaltung das FG Rheinland-Pfalz positiv entschieden, die Sache ist jedoch beim BFH unter dem AZ.: VIII R 1/13 anhängig. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof auch diese rechtlich mehr als bedenkliche Vorgehensweise einfach durchwinkt.
Unabhängig davon sollte jeder Betroffene aber über die Möglichkeit einer Nacher-klärung/Selbstanzeige nachdenken, was akuter denn je bleibt, denn einige Banken in der Schweiz sind dazu übergegangen, die Kunden aufzufordern, eine Bescheinigung des Finanzamtes beizubringen, dass die Einkünfte im Ausland steuerlich erklärt sind. In manchen Fällen wurden sogar die Abhebungen vom Konto verweigert mit dem Hinweis, erst einmal diesen Nachweis zu erbringen.
Man muss auch damit rechnen, dass es plötzlich morgens an der Türe klingelt (siehe Beitrag "Wenn die Steuerfahnder vor der Türe stehen"), sodass man sich vorher unbedingt fachkundigen Rat einholen sollte. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Axel Widmaier hat in vielen Fällen die Mandanten bei einer Nacherklärung/Selbstanzeige erfolgreich vertreten und es sind einige wichtige Punkte unbedingt zu beachten, welche eine solche Nacherklärung/Selbstanzeige zum Erfolg führen können. Das Verfahren Hoeneß sollte in jedem Fall vor Augen halten, ein solches Verfahren nicht einfach auf die leichte Schulter zu nehmen. Insbesondere, dies hat auch Rechtsanwalt Widmaier in vielen Fällen erfahren müssen, oft sind die Unterlagen der Bank unvollständig, es lagen teilweise falsche Berechnungen vor und man kann nicht schlicht und einfach die Bankauskünfte ungeprüft weiterleiten. Die Einholung professionellen Rates ist daher unbedingt zu empfehlen.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für Betroffene Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.