Die Anlegerin ist Steuerberaterin und hatte sich in der Vergangenheit am DG-Fonds Nr. 30 beteiligt. Obwohl die Bank behauptete, die Anlegerin sei über den Umstand der Provisionszahlung informiert gewesen, verkündete das Landgericht noch in der Hauptverhandlung und ohne vorhergehende Beweisaufnahme das zugunsten der Anlegerin ausgefallene Urteil. Steuervorteile wurden nicht in Abzug gebracht.
"Das Urteil macht deutlich, wie eindeutig die Rechtslage betreffend der DG-Fonds mittlerweile ist", so der Schweinfurter Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, der auch dieses Urteil erstritt. "Trotz aller Versuche der Beratungsbanken mit hunderten Seiten von Schriftsätzen, das Gericht zu verwirren und zu täuschen, ist mittlerweile überdeutlich, dass DG-Anleger kein ernsthaftes Risiko einer Klageabweisung mehr zu fürchten brauchen. Insofern besteht auch keine Veranlassung, sich auf unangemessene 20%-Vergleiche oder ähnliches einzulassen", so Herr Dr. Schulze.
Betroffene Anleger sollten den Rat sachkundiger Rechtsanwälte, welche bereits Erfahrung mit DG-Prozessen haben, einholen und hierbei unbedingt die zum Jahresende drohende absolute Verjährung beachten.
Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anschließen.