Warum britische Lebensversicherungen?
In Großbritannien dient die Kapitallebensversicherung ("with-profit-policy") zumeist nicht dem eigentlich versicherten Risiko, sondern der Tilgung eines beispielsweise für den Hausbau benötigten Hypothekendarlehens. Der aufgenommene Kredit ist hierbei in der Regel als endfällig vereinbart, d.h., er muss erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit zurückgezahlt werden. Die bis dahin eingezahlten Versicherungsprämien sowie angefallenen Jahres- und Schlussboni aus den Lebensversicherungen (Policen) sollen dann zur Tilgung verwendet werden.
Gelingt die vorzeitige Ablösung des Darlehens mit anderen Mitteln, wird die Lebensversicherung nicht mehr benötigt. Eine vorzeitige Kündigung lohnt sich meistens nicht, da sie in aller Regel zu einem Rückkaufpreis durch den Versicherer führt, der weit unter dem eigentlichen Wert (innerer Wert) der Lebensversicherung liegt. So hat sich in Großbritannien im Laufe der letzten 150 Jahre ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen entwickelt, der mittlerweile zu den größten weltweit gehört. Dort werden Lebensversicherungen über dem Rückkaufpreis der Versicherer, aber unter dem inneren Wert gehandelt. Ein Geschäft, von dem alle Seiten profitieren können.
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII
Genau hierin versteht sich im Wesentlichen auch der Sinn und Zweck der acht Fondsgesellschaften der Lloyd Fonds AG. Innerhalb einer Investitionsphase soll zunächst ein Portfolio aus verschiedenen britischen Kapitallebensversicherungen angelegt werden. Die entsprechenden Versicherungsunternehmen müssen gemäß einer Anlagerichtlinie über eine bestimmte Bonität (Rating) verfügen. Die auf dem Zweitmarkt erworbenen Versicherungen sollen bei günstiger Lage dann wieder gewinnbringend verkauft bzw. gehandelt werden. Sollte hingegen die versicherte Person sterben oder die Vertragslaufzeit enden, so soll die Ablaufleistung, bestehend aus garantierter Versicherungssumme, Jahresboni und Schlussbonus, von der Fondsgesellschaft vereinnahmt werden. Insgesamt erhoffte man sich einen regen und renditenstarken Handel bei gleichzeitig niedrigen Risiken.
Beträchtliches Risikopotential
Die Realität sieht leider ganz anders aus.
Zunächst einmal ist im Rahmen der Investitionsphase und auch im Weiteren für den Anleger nicht ersichtlich, welche britischen Policen das Fondsmanagement erwerben wird und mit welchen Versicherern es die Fondsgesellschaften zu tun haben werden. Kontrollmöglichkeiten stehen dem Anleger als Kommanditist nur in sehr engen Grenzen zu. Die Beteiligung an solchen Zweitmarkt-Lebensversicherungsfonds birgt daher ein sog. Blind-Pool-Risiko.
Weiter und v.a. ist zu berücksichtigen, dass britische Kapitallebensversicherungen erst dann im Wert steigen und für den Handel am Zweitmarkt attraktiv werden bzw. für den Fonds rentable Ablaufleistungen in Aussicht stellen, wenn neben der anfangs garantierten Versicherungssumme satte Jahres- und Schlussboni gutgeschrieben werden. Eine Garantieverzinsung, wie man sie bei deutschen Lebensversicherungen kennt, gibt es hier gerade nicht. Da sich britische Versicherungsunternehmen hauptsächlich mit Aktienengagements versuchen, orientieren sich die Jahresboni an der Entwicklung der Aktienmärkte und können entsprechend gering ausfallen oder gar ausbleiben, so auch der Schlussbonus. Das immer wieder so stark beworbene Glättungsverfahren ("smoothing"), d.h., in guten Jahren werden Teile der Jahresboni zurückgestellt, um in schlechteren Jahren dennoch Boni gutschreiben zu können, hat sich in der Vergangenheit kaum bewährt. Verkaufserlös und Ablaufleistung, mithin der Erfolg der gesamten Fondsgesellschaft sind damit von Kapitalmarktentwicklungen abhängig, die für einen Anleger eigentlich nicht mehr zu überschauen sind, sofern er hiervon überhaupt wusste.
Da die laufenden Kosten und Umsätze aus dem Handel am Zweitmarkt oder aus den vereinnahmten Ablaufleistungen in britischen Pfund abgewickelt werden, das Eigenkapital des Fonds sowie die geplanten Ausschüttungen aber in Euro erfolgen sollen, besteht zudem ein nicht zu unterschätzendes Währungsrisiko.
Zum Leid der Anleger wurden diese beispielhaft angerissenen Risikofaktoren noch in eine geschlossene Fondsbeteiligung gekleidet, welche eine unternehmerische Beteiligung mit weiteren Risiken darstellt. So müssen sich Anleger im Klaren sein, dass eine solche Beteiligung einen Totalverlust der Einlage mit sich bringen kann. Zudem kann durch Ausschüttungen, die nicht aus echten Gewinnen herrühren, eine persönliche Haftung des Anlegers entstehen. Eine solche Fondsbeteiligung bedeutet in der Regel auch ein langfristiges Investment, d.h., dass ein Verkauf der Fondsanteile mangels eines institutionalisierten Zweitmarktes oftmals, wenn überhaupt, nur mit einem erheblichen Preisabschlag möglich ist.
Keine guten Aussichten
Aus den Leistungsbilanzen aller acht Fondsgesellschaften ist zu entnehmen, dass die Jahres- und v.a. die Schlussboni in den letzten Jahren stark rückläufig geworden sind. So ist beispielsweise der Anteil des Schlossbonus bei einer 25-jährigen Police mittlerweile auf rund 19 %, gemessen an der gesamten Laufleistung, gefallen. Vor ca. 10 Jahren waren es immerhin noch 60 %. Hintergrund hierfür ist insbesondere die schwierige Lage an den Aktienmärkten. Gerade die Weltwirtschaftskrise sowie die anhaltende Schuldenkrise in der EU haben zu einem sehr schwankungsanfälligen Geschäftsklima geführt. Verschärfend kommt hinzu, dass Standard & Poor's in den vergangenen Jahren eine große Zahl britischer Versicherungsunternehmen herabgestuft hat.
Diese Ereignisse haben sich letztlich negativ auf den Zweitmarkt für britische Lebensversicherungen ausgewirkt. Die Nachfrage war entsprechend gering, sodass der Handel nur sehr eingeschränkt möglich war. Die Planwerte aller acht Fondsgesellschaften für das Jahr 2010 wurden daher deutlich unterschritten. Ausschüttungen hat es letztmalig und diese auch nur anteilig für das Jahr 2008 gegeben. Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI-VIII sind sogar seit Zeichnung gänzlich leer ausgegangen. Aufgrund der Tatsache, dass alle acht Fondsgesellschaften eine relativ hohe Fremdkapitalquote aufweisen und diese Forderungen vorrangig bedient werden müssen, dürften Ausschüttungen weiterhin ausbleiben.
Schadensersatz
Die aktuelle Entwicklung auf den Kapitalmärkten und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII bietet für die Anleger zwar Anlass zur Besorgnis, ist aber nach Auffassung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kein Grund, sich mit dieser Situation abzufinden. So zeigt die Erfahrung, dass Anleger im Rahmen der damaligen Beratung regelmäßig nicht hinreichend über die Risiken einer solchen Fondsbeteiligung aufgeklärt wurden. Banken und Sparkassen klären zudem immer wieder pflichtwidrig nicht über die ihnen zugeflossenen Provisionen ("Kick-Backs") auf. Eine solche fehlerhafte Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus, die den Anleger zur Rückabwicklung seiner Fondsanteile berechtigen. Diese Chance sollten Anleger nutzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Lloyd Fonds Britische Kapital Leben durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Lloyd Fonds Britische Kapital Leben" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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