Für die im vergangenen Jahr medienwirksam angekündigte Rettungsgesellschaft ,,Ocean 16", in welcher die Schiffsfonds des Hauses Lloyd zusammengefasst werden sollten, fand sich kein Kapitalgeber. Für die betroffenen Anleger führt die Insolvenz zumeist zum vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse.
LF 31 MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG
Die 2003 aufgelegte Fondsgesellschaft MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG erwarb ein Vollcontainerschiff mit einer Kapazität von 2.602 TEU (1 TEU = 1 Standardcontainer). Die Finanzie-rung erfolgte über Anlegerkapital in Höhe von rd. EUR 13,7 Mio. sowie über Schiffshypothekendarlehen in Höhe von umgerechnet rd. EUR 21,3 Mio. Die Fondsgesellschaft plante mit konstanten und hohen Einnahmen aus der Vercharterung des Schiffs. Insoweit galt es neben den Schiffsbetriebskosten und dem Kapitaldienst für das Schiffshypothekendarlehen nicht zuletzt auch die Ausschüttungen an die Anleger von anfänglich 8 % pro Jahr zu finanzieren.
Von der Sanierung alsbald in die Insolvenz
Aufgrund des aus unserer Sicht ungesunden Verhältnisses des Anlegerkapitals zum Schiffshypothekendarlehen war der Lloyd Fonds MS ,,Annabelle Schulte" Fonds von Anfang an auf konstant hohe Chartereinnahmen angewiesen. In etwa zeitgleich mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2009 fielen die Charterraten im Bereich der Containerschifffahrt aber in kürzester Zeit auf ein extrem niedriges Niveau. Hiervon blieb auch die MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG nicht verschont und musste bereits 2010 durch frisches Kapital in Millionenhöhe vor der Insolvenz gerettet werden. Allein das kurze Zeitfenster dieser Entwicklung verdeutlicht, wie empfindlich ein überwiegend durch Schiffshypothekendarlehen finanzierter Schiffsfonds auf den Verfall von Charterraten reagiert und in wirtschaftliche Not gerät, wenn die Chartereinnahmen nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben für Schiffsbetrieb und Kapitaldienst zu decken. Die erfolgte Sanierung des Lloyd Fonds MS ,,Annabelle Schulte" war auch nicht von Nachhaltigkeit geprägt. Gerade mal rd. zwei Jahre nach der Fondssanierung ist das Ende der Fondsgesellschaft durch die Insolvenz besiegelt.
Totalverlust und Rückzahlung von Ausschüttungen drohen
Für die betroffenen Anleger könnte sich die Situation nicht schlimmer darstellen. Neben dem Verlust der bisherigen Einlage sowie des Neukapitals müssen die Geschädigten nun damit rechnen, nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Gerade die Erfahrungen mit dem Lloyd Fonds LF 16 MS ,,Wehr Nienstedten" zeigen, dass die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht lange auf sich warten lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Erlös aus der Verwertung des Fondsschiffs nicht ausreicht, um die bestehenden Bankkredite abzulösen. Für die verbleibenden Schulden müssen dann die geschädigten Anleger aufkommen und diese über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen begleichen.
Ausstieg trotz Insolvenz möglich: Gute Aussichten auf Schadenersatz für die Anleger
Die geschädigten Anleger sind nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 15 % und mehr des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.
Eile ist geboten - Verjährung droht
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Berkemeier aus der auf den Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte rät den betroffenen Anlegern, jetzt keine Zeit mehr verstreichen zu lassen, da die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche jeden Tag eintreten kann. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen tritt spätestens zehn Jahre nach der Falschberatung ein. Die Beteiligungen an dem Schiffsfonds LF 31 MS ,,Annabelle Schulte" wurden im Zeitraum von 2003 bis 2004 emittiert. In vielen Fällen haben die betroffenen Anleger daher nur noch wenig Zeit, um den Eintritt der Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds "Lloyd Fonds LF 31 MS" Annabelle Schulte" " beizutreten.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 19.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.