Die Gründe hierfür waren einerseits die infolge der Finanzmarktkrise niedrigen Charterraten, andererseits aber auch der massiv gestiegene Kurs des Yen im Verhältnis zum US-Dollar, der ein in Yen valutierendes Darlehen der Gesellschaft wesentlich verteuert hat.
Anlegern droht damit der Totalverlust ihrer Anlage, viele Anleger haben auch im Rahmen eines "Sanierungskonzeptes" in den letzten Jahren ihre erhaltenen Ausschüttungen vollständig oder zum Teil wieder zurück bezahlt.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben die Anlage inzwischen geprüft und sehen in vielen Fällen gute Schadensersatzchancen für die betroffenen Anleger.
Oftmals wurde den Anlegern die Anlage von den Beratern/Vermittlern der Anlage als sichere Anlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet sein sollte, vermittelt und sie somit nicht auf die hohen Risiken der Anlage hingewiesen. Oftmals war die Anlage somit weder anleger- noch objektgerecht, da es sich bei einer Beteiligung in einem Schiffsfonds um eine spekulative Anlage mit Totalverlustrisiko handelt.
Oftmals wurden die Anleger auch nicht auf die hohen Weichkosten der Anlage hingewiesen, bei einem Weichkostenanteil von über 15 % der Beteiligungssumme nimmt der BGH an, dass der Anleger auf diese hohen Kosten hingewiesen werden muss.
Oftmals wurden Schiffsfonds auch von Banken an Anleger vertrieben. In diesem Fall müssen die Banken laut der "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH den Anleger ausdrücklich auf die erhaltenen Rückvergütungen, sog. "Kick-backs", hinweisen. Sofern also die Anlage von einer Bank vertrieben worden sein sollte und nicht auf die erhaltenen "Kick-backs" hingewiesen worden sein sollte, ergeben sich auch hieraus gute Schadensersatzmöglichkeiten für die Anleger.
Aus diesem Grunde haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in den letzten Wochen die ersten Schadensersatzklagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. Doch Achtung, es droht Verjährung:
In den von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreuten Fällen wurde die Anlage fast immer in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2002 vermittelt. Aufgrund der absoluten 10-jährigen Verjährungsfrist, die taggenau einsetzt, und nicht erst zum Jahresende des Jahres 2012, drohen die Schadensersatzansprüche der Anleger daher bereits in den nächsten Wochen und Monaten zu verjähren.
Betroffene Anleger sollten daher unbedingt umgehend prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, um eine möglicherweise demnächst eintretende Verjährung wirksam zu hemmen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds MS Emilia Schulte" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.