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Lufthansa Miles & More - LG Köln verurteilt Lufthansa zu Schadenersatz wegen Meilenabwertung im Jahr 2011

Mit Urteil des LG Köln vom 16.03.2012 wurde nunmehr die Lufthansa verurteilt, einem Miles & More Kunden Schadenersatz für die Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen zu erstatten

(lifePR) (Dieburg, )
Seit Anfang 2011 verlang die Lufthansa für interkontinentale Flüge von ihren Miles & More Kunden zwischen 15 und 20% mehr Prämienmeilen. Ein Vielflieger der Lufthansa wollte diese Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen nicht hinnehmen und reichte daher Klage zum zuständigen Landgericht in Köln ein. Das Gericht gab dem unzufriedenen Vielflieger nun Recht. Die Änderung der Bedingungen von Miles & More erfolgte nach Auffassung des Gerichts zu kurzfristig und seien daher unwirksam.

"Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte liegen bereits mehrere Anfragen von Vielfliegern vor, die sich durch die Abwertung ihrer Meilenkonten im Jahr 2011 ebenfalls geschädigt sehen", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, der die Anfragen derzeit prüft.

Für die Lufthansa geht es um viel Geld. Nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung hatten die 20 Millionen Teilnehmer an dem Bonusprogramm "Miles & More" Ende des Jahres 2010 bereits 198 Milliarden Bonusmeilen gesammelt. Vor Änderung der Teilnahmebedingungen Anfang des Jahres 2011 und der damit verbundenen Abwertung des Meilenwerts hätte man für diese Meilen ca. 2,2 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika bezahlen können. Nach Umstellung des Werts der Meilen können die Vielflieger heute hiervon nur noch 1,88 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika finanzieren. Eine Ersparnis für die Lufthansa von 14,5%.

"Sollte sich daher nur ein Bruchteil dieser Meileninhaber dazu entschließen, die Abwertung ihrer Meilenkonten gerichtlich überprüfen zu lassen, können schnell erhebliche Schadenersatzforderungen zusammenkommen", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Der BGH hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten in ihren Vielfliegerprogrammen nicht drastisch kürzen dürfen. Betroffen war damals Air Berlin, die 2007 nach der Übernahme von LTU das Redpoints-Meilenprogramm einstellen wollte und die daher die Frist zu Einlösung von Meilen verkürzte. Auch darin sahen die Richter des BGH eine unbillige Benachteiligung der Kunden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät den Kunden von Miles & More, ihre Ansprüche von einer Kanzlei ihres Vertrauens prüfen zu lassen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Miles & More" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 19. März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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