Die Verantwortliche des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder, Michaela H., befindet sich laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder seit einiger Zeit in Untersuchungshaft, es ist damit zu rechnen, dass Anfang nächsten Jahres Anklage erhoben wird. Die Verantwortliche des mutmaßlichen Betrugssystems befand sich wohl einige Zeit lang auf der Flucht, konnte aber vor einiger Zeit im Odenwald verhaftet werden.
Das Maklerbüro Horn und Horn aus Frankfurt an der Oder versprach Anlegern teilweise im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages 8 % Zinsen für ihre Geldanlage, jedoch nicht pro Jahr, sondern pro Monat! Pro Jahr sollten somit ca. 95 % Rendite erwirtschaftet werden, teilweise wurde hier von den Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn angegeben, dass die Rendite dadurch erwirtschaftet werden sollte, dass bei den Banken, bei denen die Gelder angelegt werden sollten, höhere Zinsen ausgehandelt werden sollten. Es besteht der ganz klare Verdacht eines Schneeballsystems! Der Gesamtschaden dürfte sich bisherigen Erkenntnissen zufolge auf mehrere Mio. Euro belaufen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, ist es inzwischen auch gelungen, Immobilienvermögen der Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn ausfindig zu machen, und zwar in Form eines Hauses in der Nähe von Frankfurt an der Oder, wohl vor kurzem noch von den Verantwortlichen selbst bewohnt.
Inzwischen ist es BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth vor einiger Zeit auch gelungen, eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von 380.250,60 Euro auf dem hälftigen Miteigentumsanteil der Verantwortlichen an der Immobilie eintragen zu lassen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc hierzu: "Wir werden nun umgehend die Zwangsversteigerung der Immobilie für unsere Mandantin einleiten und hoffen, dass ihre Forderung so zum Teil befriedigt werden kann."
Auch konnten inzwischen diverse Konten der Verantwortlichen ausfindig gemacht werden, auch hier wurde inzwischen teilweise Kontenpfändung beantragt!
Betroffene Anleger sollten dabei berücksichtigen, dass im Rahmen eines möglicherweise erforderlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch bleibt abzuwarten, ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, weitere Vermögenswerte sicherzustellen, auf die Geschädigte unter anderem ebenfalls zugreifen könnten.
Da davon auszugehen ist, dass es noch weitere Mittäter gibt, hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt bereits vor einiger Zeit eine Strafanzeige gegen einen mutmaßlichen weiteren Verantwortlichen eingeleitet, der ebenfalls für das Maklerbüro Horn & Horn tätig war.
Betroffene Anleger des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder können sich der Interessengemeinschaft "Maklerbüro Horn & Horn" im BSZ e.V. anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.