Selbst erfolgreiche Filme und Oscars sind keine Garantie für ins Blaue hinein in Aussicht gestellte Renditen. Schon die vertragliche Verteilung der Erträge benachteiligt die Anleger. Es bewahrheitet sich wieder die alte Erkenntnis, dass Produkte die mit "Schmiergeld" platziert werden, schon von der Konzeption her für eine seriöse Geldanlage nicht taugen. "Rückvergütungen" und verschleierte Vertriebsentgelte müssten schon bei der Plausibilitätsprüfung vor der Aufnahme von Film - und sonstigen Fonds in das Anlageprogramm von beratenden Banken und Sparkassen ein absolutes Ausschlusskriterium sein. Dass die Praxis so nicht verfahren ist unterstreicht ein weiteres Mal die Fragwürdigkeit des Vorgehens der Kreditwirtschaft und belegt die Gefährdung, die ihre vorgebliche "Beratung" für die Kundschaft darstellte.
Seit Jahren verhilft die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte enttäuschten Medien - und sonstigen Fondsanlegern, die sich aus der Zange von Finanzverwaltung und beratenden Banken und Sparkassen befreien wollen, zu ihrem Recht und ihrem Geld.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film- und Medienfonds" anzuschließen.