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Millionenschwerer Betrug bei Medienfonds der Hannover Leasing?

Zu den bereits bestehenden Problemen im Hinblick auf die von Hannover Leasing ausgegebenen Medienfonds, kommen nunmehr neue und schwerwiegende Vorwürfe hinzu

(lifePR) (Dieburg, )
Die Steuerfahndung München hegt den Verdacht, dass in einen möglichen Betrug auch namhafte Adressen der Finanzbrache verwickelt sind und Gelder der Anleger vorsätzlich nicht in die Filme sondern anderweitig investiert wurden. Alles zum Nachteil der Anleger.

Die Chancen hunderter Medienfonds-Investoren, ihre Schadenersatzansprüche gegen das Emissionshaus Hannover Leasing vor dem Landgericht München sowie dem Oberlandesgericht München durchzusetzen, sind somit wieder deutlich gestiegen. Eine genauere Einschätzung bedarf natürlich der Prüfung im Einzelfall.

Der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München, nährt den Verdacht auf einen millionenschweren Betrug bei Hannover Leasing. Überdies gibt es Hinweise, dass auch namhafte Adressen der Finanzbranche - nämlich eine Landesbank und eine internationale Großkanzlei- maßgeblich verstrickt sind.

Sollte sich dieser Verdacht bezüglich der tatsächlichen Investitionen bestätigen, stünden diese Investitionen im Gegensatz zu den Angaben in den Fondsprospekten. Gleichfalls würde sich hieraus eine erhebliche Abweichung von den gegenüber den Finanzbehörden gemachten Angaben ergeben. Der Vorwurf lautet, dass der überwiegende Teil des von den Anlegern investierten Eigenkapitals nicht in konkrete Filmprojekte investiert wurde. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass dies vorsätzlich und gewollt zum Nachteil der Anleger geschehen ist.

Auf Grund des strafrechtlichen Ermittlungsberichts werden nunmehr auch zwei namhafte Adressen der Finanzbranche sich den Fragen der Finanzbehörden stellen müssen. Zahlreiche Dokumente legen den Verdacht nahe, dass einer Landesbank als Finanzierungspartner der Fonds und eine internationale Großkanzlei als Rechtsberaterin das außerordentliche hohe steuerliche Risiko der tatsächlich gewählten Fondsstruktur von Anfang an kannten. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Verantwortlichen offenbar die außerordentlichen steuerlichen Risiken gegenüber den Medienfonds-Investoren absichtlich verschleiert haben, so zumindest nach Informationen der Steuerfahndung. Dies hätte erhebliche Auswirkungen für Anleger, auch noch heute Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können.

Vor rund zwei Jahren waren die Ermittlungen der Steuerfahndung publik geworden. In diesem Zusammenhang entzogen die Münchener Finanzbehörden vielen Medienfonds der Hannover Leasing die steuerliche Anerkennung. Mit der Folge, dass die den Investoren vormals zuerkannten steuerlichen Verlustzuweisungen aufgehoben wurden und die daraus resultierenden Steuervorteile erstattet werden mussten - und zwar zuzüglich Strafzinsen von 6 % pro Jahr. Die "Ausreden" und "Argumente" von Hannover Leasing wurden bis heute darauf gestützt, dass man gegenüber den Finanzbehörden obsiegen würde.


Dieser Ansatz überzeugt in keiner Weise und könnte aus juristischer Sicht eine Täuschung der Anleger darstellen. Denn der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Münchener Steuerfahndung dokumentiert, dass bereits in den Jahren 2000 und 2001 bei den Medienfonds bewusst Konstruktionen und Zahlungsströme gewählt wurden, die das von den Investoren aufgebrachte Eigenkapital der Fonds nicht in Filmproduktionen, sondern auf Festgeldkonten - zum Beispiel der Landesbank - lenkten. Grundlage war ein vergleichsweise kompliziertes Finanzvehikel namens 'NPV-Letter', das zwischen Hannover Leasing und der Landesbank ausgehandelt wurde. Mit wachsenden Zweifeln, dass die anfängliche Ausgestaltung dieses NPV-Letters einer intensiven Prüfung durch die Finanzbehörden standhalte, ist diese Vereinbarung mehrfach seitens der Hannover Leasing "nachgebessert" worden. Wohl ohne Erfolg, wie sich nun zeigt.

Am Ende könnte sich herausstellen, dass zahlreiche Anleger auf dieses "betrügerische Modell", mitgetragen von einer Deutschen Landesbank, hereingefallen sind. Anleger der Hannover Leasing sollten sich daher umgehend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Hannover Leasing / Medienfonds" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu



Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03. Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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