Das Geschäftsmodell der GSE sah den Verkauf von mit Rapsöl betriebenen Blockheizkraftwerken vor. Die Rendite für die Anleger sollte sich aus der Rückverpachtung der Anlagen an die Firma und dem hierbei vereinbarten Pachtzins ergeben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geht allerdings davon aus, dass ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb zu keinem Zeitpunkt errichtet worden sei. Vielmehr seien lediglich einige wenige Blockheizkraftwerke gebaut worden, um somit gegenüber den Anlegern den Schein eines umfangreichen Geschäfts zu erwecken.
Für die Geschädigten bestehen nun mehrere Möglichkeiten, den ihnen entstanden Schaden ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier Ansprüche gegen die Verantwortlichen und gegen Anlageberater. "Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt haben", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen sind unseres Erachtens grundsätzlich als relativ gut zu bewerten. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als richtig herausstellen sollten. In diesem Fall könnten die Anleger auf Ersatz des ihnen durch das deliktische Handeln der Verantwortlichen der GFE entstandenen Schadens pochen."
In diesem Zusammenhang weist Rechtsanwalt Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, die bereits zahlreiche Anleger von Kapitalanlagen in Zusammenhang mit erneuerbaren Energien vertritt, auf die Eilbedürftigkeit eines Vorgehens hin: "Aufgrund des Umstandes, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betruges erhebt, kann mittels Arrestverfahren ein Eilverfahren zur Sicherung der Ansprüche der Anleger eingeleitet werden. Hierzu wird auf Vermögenswerte der Gegner zugegriffen und diese gesichert. Zu berücksichtigen ist bei der Vollziehung des Arrests allerdings das Prioritätsprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE Group" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.