OLG Celle bestätigt LG Hannover
Am 12.08.2011 hatte das Landgericht Hannover einem Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte Schadensersatz zugesprochen. Bereits erstinstanzlich stützte das Gericht sein Urteil auf die zuletzt sehr anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt in zweiter Instanz die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt und die beklagte NORD/LB zum Schadensersatz verurteilt. Der vor Gericht erfolgreiche Filmfondsanleger kann jetzt seine Fondsbeteiligungen rückabwickeln.
Medienfonds vor Gericht
Das Besondere an der vorliegenden Entscheidung ist, dass sich der klagende Anleger an allen drei MONTRANUS-Medienfonds beteiligt hatte. Neben einer Filmfondsbeteiligung an der Magical Productions GmbH & Co. KG (HANOVER LEASING 142) hat sich das Gericht auch mit der MONTRANUS Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 143), der MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 158) und der MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 166) befasst. Da das OLG Celle die Revision zum BGH nicht zuließ, dürfte das Urteil weitreichende Bedeutung haben.
HANNOVER LEASING Filmfonds
HANNOVER LEASING zählt zu den führenden deutschen Anbietern von geschlossenen Fonds. Die Filmfonds von HANNOVER LEASING stehen aber schon seit längerer Zeit im Brennpunkt der Kritik. So meldete z.B. das Handelsblatt am 02.11.2011, dass der Zoff zwischen Filmfondsinitiatoren und Finanzverwaltung sich zuspitzen würde. Bei acht der insgesamt 14 Filmfonds von HANNOVER LEASING würden die Beamten Steuerhinterziehung vermuten. Einige Medienfonds weisen auch eine beachtliche wirtschaftliche Fehlentwicklung auf. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: „Im Interesse unserer Mandanten haben wir bei den Medienfondsprozessen konsequent auf die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt. Anleger, die sich an HANNOVER LEASING Filmfonds beteiligt haben, werden davon auch in Zukunft profitieren.“
Verjährung droht!
Wer sich an einem HANNOVER LEASING Filmfonds, insbesondere an einem MONTRANUS-Medienfonds beteiligt hat, sollte sich aber beeilen und sobald wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Wenn ein Anleger Kenntnis von seinem berechtigten Schadensersatzanspruch erlangt hat, muss er innerhalb von drei Jahren Schadensersatzklage erheben. Ansonsten droht die Verjährung! Mitunter verschlechtern sich also mit jedem Tag des Zuwartens die Erfolgschancen.“
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Hannover Leasing/ MONTRANUS-Medienfonds“ beizutreten.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.