"Die Anleger am P2 Value werden große Verluste erleiden", sagt der Hamburger Fachanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft. Er rechnet vor: So würde ein Anleger, der Anteile am P2 Value am 9. November 2007 für 56,86 Euro pro Anteil erworben hat und am 26. Oktober 2010 am Zweitmarkt verkauft, einen Verlust von 67,99 Prozent realisieren. Am 26. Oktober lag der Kurs pro Anteil am Zweitmarkt bei 18,20 Euro. Hält der Anleger seine Anteile weiter, so Hahn, kann der Verlust noch größer ausfallen. Anwalt Hahn vertritt zahlreiche Anleger am P2 Value. Den Anlegern rät er, "etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft durch einen Fachanwalt geltend zu machen." Grundlage dafür sind Falschberatung und fehlerhafte Prospektangaben. Oft sind Privatanlegern Anteile am P2 Value wie Festgeld verkauft worden.
Morgan Stanley hat angekündigt, die im Fonds verbliebenen 34 Immobilien bis September 2013 zu verkaufen. Dabei soll die dreijährige, gesetzlich zulässige Kündigungsfrist in Abstimmung mit der BaFin ausgeschöpft werden. Die Erlöse sollen halbjährlich an die Anleger ausgeschüttet werden. Mit welchen Verkaufserlösen gerechnet werden kann, ist offen. "Die betroffenen Anleger sollten die Abwicklung des Fonds nicht abwarten, sondern jetzt handeln", sagt Hahn, "denn sie haben die Chance, ihren vollen Schaden zu kompensieren. Dabei müssen Anleger allerdings auf Folgendes achten: Schadensersatzansprüche verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahren nach Erwerb der Fondsanteile."
Betroffene Investoren können sich der Interessengemeinschaft "Morgan Stanley Stanley P2 Value" im BSZ e.V. anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...