,,Um das zu vermeiden, sollten schnellstmöglich Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden", empfiehlt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Schiffsbeteiligungen seien immer schon Kapitalanlagen mit hohem Risiko gewesen, so der Jurist: ,,Das Problem ist nur, dass das Risiko von den Anlageberatern gerne verschwiegen wurde." Allerdings gehört eine umfassende Aufklärung über alle Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition stehen, zwingend zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung. ,,Da bei Schiffsfonds das Risiko des Totalverlusts besteht, kann es sich um keine sichere Investition oder Altersvorsorge handeln. Wurden sie aber mit diesen Argumenten an die Anleger verkauft, liegt eine klassische Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz auslöst", erklärt der Anlegerschutzanwalt.
Gleiches gilt, wenn die Banken nicht auf die Provisionen hingewiesen haben, die sie für die Vermittlung erhalten haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den BGH machen sich die Banken in diesen Fällen schadensersatzpflichtig. ,,Natürlich muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorliegt. Wer seine Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchte, sollte damit nicht mehr lange warten, da bereits Verjährung drohen könnte", so der Anwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Flottenfonds 1 und 2 " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft :
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.