...da die Treuhandkonstruktion ...
Viele Anleger haben sich nicht direkt, also als sog. unmittelbare Kommanditisten, sondern nur mittelbar über die Treuhänderin, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, an der Fondsgesellschaft MPC Offen Flotte (,,Santa-B Schiffe") beteiligt. Die Treuhänderin nimmt hierbei die Stimmrechte der einzelnen Anleger gebündelt wahr, um im vermeintlichen Interesse der Anleger zu handeln, Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen und um damit den Kurs der Fondsgesellschaft maßgeblich mitzubestimmen. Die Treuhänderin fungiert also - untechnisch gesprochen - als verlängerter Arm der Anleger.
... ein zweischneidiges Schwert ist
Auf den ersten Blick scheint diese Beteiligungsform als durchaus bequem. Problematisch ist allerdings, dass sich die Anleger ihre Treuhänderin bei Zeichnung des Fonds MPC Offen Flotte (,,Santa-B Schiffe") nicht aussuchen konnten. Bereits im Rahmen der Konzeption stand die Treuhänderin fest. Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH fungiert zudem bei zahlreichen anderen geschlossenen Fondsgesellschaften von MPC als Treuhänderin, was eine langjährige Zusammenarbeit vermuten lässt. So ist nicht auszuschließen, dass zur Wahrung des ,,Betriebsfriedens" die Vorhaben und strategischen Entscheidungen der Geschäftsführung durch die Treuhänderin lediglich ,,abgenickt" werden. Das Gesellschafternetzwerk soll hierzu nun einen Ausgleich schaffen.
Anleger können auch Schadensersatz verlangen
Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtet hat, haben die an der MPC Offen Flotte (MS Santa-B Schiffe) beteiligten Anleger, gleich welche Beteiligungsform, gute Chancen, ihren Schaden von Kreditinstituten ersetzt zu bekommen, da sie regelmäßig nicht über die enormen Vertriebsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) informiert wurden. Nach der anlegerfreundlichen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (BGH) müssen Kreditinstitute ungefragt über die genaue Höhe der vereinnahmten Provisionen aufklären. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte konnte auf diese Weise schon zahlreichen Anlegern zur Schadenskompensation verhelfen. Erst vor wenigen Tagen konnten wieder entsprechende Vergleiche abgeschlossen werden.
Es bestehen gute Gründe im Gesellschafternetzwerk die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MPC Offen Flotte ("Santa-B Schiffe") beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. September 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.