Am Freitag, 30. November 2012, fand in Hamburg eine Informationsveranstaltung für die Investoren in die Lebensversicherungsfonds des Hamburger Anbieters MPC statt. "Den Anlegern wurde ein realistisches und deshalb ungeschöntes Bild ihrer Fondsbeteiligungen vermittelt", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner, der in Vertretung rund 260 Investoren an der Veranstaltung teilnahm. Nach derzeitigem Stand erhalten die Anleger, abhängig von der jeweiligen Fondsbeteiligung, lediglich 60 bis 90 Prozent ihres Kapitals nach Steuern zurück. "Das kann aber bis zur Auflösung der Fonds noch deutlich weniger werden", befürchtet Gieschen.
Offenbar leisten auch die einzelnen Fondsgesellschaften einen Beitrag, um Verluste für Investoren zu begrenzen - etwa durch eine Verringerung der Verwaltungskosten und indem sie sich bemühen, das Zinsniveau für die Fremdfinanzierung zu senken. "Leider kann die Muttergesellschaft, die MPC Investment AG, wegen eigener dünner Kapitalausstattung nicht in die Bresche springen. Eine Insolvenz der Mutter soll, so die Zusicherung des Vorstands, den Bestand der einzelnen Fondsgesellschaften jedoch nicht gefährden", sagt Fachanwalt Jens-Peter Gieschen.
Die Lebensversicherungsfonds wurden in der Hauptsache durch die Commerzbank AG und zahlreiche Sparkassen vertrieben. Überdies "hat MPC zwei Fonds im Exklusivvertrieb über die Hamburger Sparkasse sowie die Stadtsparkasse KölnBonn aufgelegt", erklärt Gieschen. Und daran sehr gut verdient. Denn "neben dem Agio bekamen die Vertriebsbanken weitere Provisionen, so genannte Kick-backs, von sieben bis neun Prozent", fügt Gieschen hinzu.
Genau hier sei der Ansatzpunkt für geschädigte Investoren, indem diese Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen (lassen). "Wir wissen von unseren Mandanten, dass die Fonds fälschlicherweise sehr oft als genauso sicher wie Fest- oder Tagesgeld angepriesen wurden, zugleich eine weitaus höhere Rendite erzielen würden", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen. Überdies sei den Anlegern fast immer verschwiegen worden, dass die Banken und Sparkassen als Vertriebspartner für die erfolgreiche Vermittlung Rückvergütungen, so genannte Kick-backs, erhalten hätten. "Eine eindeutige Verletzung der Aufklärungspflichten und deshalb Falschberatung, die in der Regel die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begründet", erklärt Gieschen.
Zu den größten Risiken geschädigter Anleger gehört, dass die ersten Fonds bereits in den Jahren 2002 und 2003 vertrieben wurden. Folge: Spätestens im Jahr 2013 endet bei diesen Fondsbeteiligungen die taggenaue, kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist. Nach deren Ablauf erhalten Investoren keinen Schadenersatz mehr, selbst wenn seinerzeit nachweislich fehlerhafte Anlageberatung vorgelegen hat.
Auf KWAG-Bitte hin wird der MPC-Vorstand klären, ob seitens des Unternehmens ein so genannter Verjährungsverzicht abgegeben werden kann. "Noch wichtiger ist, dass der MPC-Vorstand bei seinen Vertriebspartnern, insbesondere der Commerzbank und den Sparkassen, ebenfalls einen Verjährungsverzicht erreicht", betont KWAG-Partner und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen.
Demnach bestehen für Geschädigte Anleger gute Gründe sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die ihm zustehenden Ansprüche beraten zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinsacht "MPC Renditefonds Leben plus" anzuschließen.