Viele Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden. Von diesem Ziel sind die Anleger leider weit entfernt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass:
die persönlichen Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.
Der BGH hat auch entschieden, dass z. B. geschlossene Fonds wie der MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich prinzipiell nicht zur Altersvorsorge geeignet sind!
Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:
die Höhe der Vertriebskosten
die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon
der hochspekulativen Charakter der Anlage incl. Totalverlustrisiko
das Provisionsinteresse der Berater (bei Banken und Sparkassen)
die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen
Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die die Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, dass für die Gesellschafter des Sachwert Rendite-Fonds Österreich gute Chancen auf Schadensersatz bestehen! Zum damaligen Zeitpunkt war es auf Seiten der Vertriebe gängige Praxis, über die Provisionen nichts offen zu legen!
Was sind die nächsten Schritte? - Handeln Sie, damit Ihr Geld nicht verloren ist!
Der Fonds wurde seit 2003 aufgelegt und Mitte 2004 geschlossen. Allerspätestens taggenau 10 Jahre nach der Zeichnung verjähren die Schadensersatzansprüche! Wenn Sie also z. B. am 01. September 2003 den Zeichnungsschein unterschrieben haben, verjähren Ihre Ansprüche am 01. Oktober 2013! Vorher muss also eine Klage bei Gericht eingereicht sein! Eile ist daher geboten, bevor es zu spät ist!
Angesichts der ungewissen Zukunftsperspektiven des Fonds sollten sich die Anleger einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden! Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen gerne Ihre Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds!
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Driröt