Bei dem MS ,,Barmbek" sollte es sich um ein modernes Vollcontainerschiff mit einer Ladekapazität von 1.600 TEU handeln. Zudem sollte das Schiff aufgrund der höchsten Eisklasse (GL E4, Finnish/Swedish Ice Class 1-A-Super) und einer überdurchschnittlich hohen Dienstgeschwindigkeit flexible Einsatzmöglichkeiten bieten. Man rechnete daher mit satten Einnahmen und entsprechend hohen Auszahlungen an die Anleger. Doch die Schifffahrtskrise hat auch vor dem MS ,,Barmbek" keinen Halt gemacht und forderte letztlich ein Sanierungskonzept zulasten der Anleger.
Sanierungskonzept
So teilte die Fondsgesellschaft im April letzten Jahres mit, dass sich der bereits bestehende Liquiditätsengpass weiter verschärft hat, da die für 2012 prognostizierte Poolrate von ca. USD 10.000,00/Tag deutlich unter der sogenannten Break-Even Rate (Erbringung des Kapitaldienstes sowie der Schiffsbetriebskosten) von rd. USD 15.000,00/Tag liegt. Ein kostendeckender Betrieb ist seither nicht mehr möglich, weshalb die Anleger nun weiteres Kapital von mindestens EUR 1,2 Mio. nachschießen sollen. Sollte diese Summe nicht aufgebracht werden können, werden sich auch die kreditfinanzierenden Banken zu keiner Tilgungsstundung von jeweils 50 % in den Jahren 2013 und 2014 bereiterklären.
Die Uhr tickt
Mit Schreiben vom 28.01.2013 werden die Anleger nun darüber in Kenntnis gesetzt, dass rd. 25 % des benötigten Kommanditkapitals II fehlen und diese Lücke bis spätestens zum 28.02.2013 geschlossen werden muss, da andernfalls das Sanierungskonzept als gescheitert gilt. Bereits mit Schreiben vom 19.12.2012 kündigte die Fondsgesellschaft für diesen Fall den Gang zum Insolvenzgericht an. Der Insolvenzverwalter würde dann alle bislang erhaltenen Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern. Ob im Rahmen der zwangsweisen Liquidation der Fondsgesellschaft Rückflüsse an die Anleger zu erwarten wären, ist äußerst ungewiss. Ein Totalverlust der Anlegergelder ist jedenfalls zunehmend zu befürchten.
Aus schlechtem Geld gutes machen
Anleger der Fondsgesellschaft MS ,,Barmbek" sollten sich gut überlegen, ob sie weiteres Geld in das Totalverlustrisiko schicken wollen. Alternativen hierzu gibt es allemal. So zeigt die Erfahrung, dass Anleger gute Möglichkeiten haben, ihr verlustträchtiges Investment rückabzuwickeln, insbesondere dann, wenn die Beteiligung von einem Kreditinstitut verkauft wurde. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger dieser Fondsgesellschaft.