Die Anleger haben von der NORDCAPITAL TREUHAND ein Schreiben über das Abwicklungskonzept zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens erhalten. NORDCAPITAL TREUNHAND sieht nach Ausschöpfung einiger Finanzierungsmöglichkeiten die Überschuldung derzeit noch nicht gegeben. Nach Auslaufen dieser Maßnahmen wäre die MS "NORDFALCON" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG akut von der Insolvenz bedroht.
Aufgrund der gemäß § 172 Abs. 4 HGB durch die Auszahlungen wieder aufgelebte Kommanditistenhaftung müssen neben den verbliebenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft weitere erhebliche Kosten für das Insolvenzverfahren von den Gesellschaftern der MS "NORDFALCON" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG aufgebracht werden. Neben Forderungsverzichten der Investoren sieht das Abwicklungskonzept eine Wiedereinzahlung bereits erhaltender Auszahlungen der Gesellschafter von 3 % ihrer Kommanditkapitals vor. Die Wiedereinzahlung von 3 % des Kommanditkapitals soll bis zum 28.2.2013 auf ein Treuhandkonto erfolgen.
Anleger sollten Sie hinsichtlich der Wiedereinzahlung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen. In diesem Zusammenhang sollten auch weitere Ansprüche gegen Berater, Banken, Sparkassen usw. geprüft werden.
Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS "NORDFALCON" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 17. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Khsteff