In dem Informationsschreiben zur Liquiditätsprognose heißt es ferner, dass es erhebliche Wechselkursrisiken geben würde, da das gesamte Anlagevolumen nahezu vollständig in britischen Pfund angelegt wurde. Ferner soll eine vorgesehene Absicherung gegen negativ wirkende Wechselkursveränderungen in der Vergangenheit "leider noch nicht abgeschlossen" worden sein. Lapidar heißt es auf Seite 2 der übersandten Liquiditätsprognose, dass für das Jahr 2011 eine Pauschale für erforderliche Einmalausgaben im Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäfte von der insolventen MTV-Gruppe berücksichtigt worden sei. Eine weitere Erklärung zu dieser Insolvenz der MTV-Gruppe und deren Folgen enthält die Liquiditätsprognose nicht.
Die Anleger, wurden von verschiedenen Beratern und auch Banken zur Beteiligung an dem MTV V British Life Fonds mit dem Argument der Sicherheit dieser Anlageform bewogen. Ausfallrisiken des eingesetzten Kapitals wurden Ihnen gegenüber nicht genannt. Vielmehr wurden diesen Anlegern gegenüber lediglich die Vorteile und Chancen genannt. Den Anlegern, die sich an die BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, wurde auch erklärt, dass es einen gesetzlich garantierten Kapitalschutz geben würde, der immerhin 90 % der eingezahlten Einlage absichern würde. Dem Emissionsprospekt zu der Anlage kann man jedoch entnehmen, dass mit dem Fonds unternehmerische Risiken mit entsprechender Verlustmöglichkeit des eingezahlten Kapitals möglich sind und ferner auch ein grundsätzliches Insolvenzrisiko der Versicherungsgesellschaften bestehen würde. Einigen Anlegern wurden diese Risiken jedoch nicht im Rahmen ihrer Beratung genannt. Ferner wurden die Anleger, die sich an CLLB Rechtsanwälte wandten nicht darüber aufgeklärt, dass die Berater und die beratenen Banken ein finanzielles Eigeninteresse an der Vermittlung dieses Fonds hatten und entsprechend Provisionszahlungen kassierten.
Das Konzept des Fonds MTV V British Life war es, auf dem britischen Versicherungsmarkt Lebensversicherungen zu kaufen und vom höheren Wert zum Laufzeitende der jeweiligen gekauften Lebensversicherungen zu profitieren. Nunmehr heißt es jedoch von Fondsseite, dass die aktuellen Verhältnisse am Zweitmarkt für britische Lebensversicherungen schwierig seien. Zurzeit gebe es nur wenige potentielle Käufer die bereit wären, angemessene Preise zu bezahlen.
Betroffenen Anlegern, die sich bei Abschluss der Beteiligung über die verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit dieser Anlage nicht im Klaren waren und auch nicht entsprechend darüber aufgeklärt wurden, rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Wie bereits dargestellt, kommen bereits Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank in Betracht, wenn nicht über das Provisionsinteresse aufgeklärt wurde.
"Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageratung nicht auf die an sie zurückgeflossenen Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen."
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MTV V British Life" anschließen.