Viele Anleger waren schockiert, als sie von den Insolvenzen der München Fonds II und III erfuhren. So erging es auch der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin. Dies vor allem deshalb, weil ihr nach deren Ausführungen der München Fonds III als sichere Kapitalanlage verkauft wurde. Ferner wurde nach Mitteilung der Anlegerin mit den Erfahrungen des Initiators, dem zukunftsträchtigen Immobilienmarkt München sowie mit garantierten Ausschüttungen geworben.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Investment aber um eine Kapitalanlage mit Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust. Darüber hinaus ist der Verkaufsprospekt des München Fonds III nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte nicht plausibel. Da sich die Anlegerin nicht zutreffend beraten fühlte, beauftragte sie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen.
Im Rahmen der darauf hin folgenden mündlichen Verhandlung teilte das Gericht mit, dass es dazu neige, die Auffassung der CLLB Rechtsanwälte hinsichtlich der fehlerhaften Beratung und der Plausibilitätsmängel des Prospektes zu folgen und riet daher dem Beratungsunternehmen dringend an, sich mit der Klägerin vergleichsweise zu einigen.
Dies führte schließlich dazu, dass die Anlegerin im Rahmen eines Vergleichs einen Großteil des in den München Fonds III investierten Kapitals erstattet bekam.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche München Fonds Anleger vertritt, rät allen betroffenen Investoren, die sich fehlerhaft beraten fühlen, Schadenersatzansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "München Fonds" anschließen.