Mit Urteil vom 17.07.2012 (AZ 8 O 269/10) wurde die Nassauische Sparkasse vor dem Landgericht Wiesbaden zu Schadensersatz wegen Falschberatung in Bezug auf die Medienfondsbeteiligung Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166) verurteilt. Das Gericht sah eine Falschberatung wegen unterlassener Aufklärung über vereinnahmte Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) als erwiesen an.
Danach muss die Nassauische Sparkasse dem Kläger seine Kapitaleinlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen ersetzen. Der Kläger wird von Verbindlichkeiten aus der obligatorischen Fremdfinanzierung, wirtschaftlichen sowie steuerlichen Schäden (Zinsen) freigestellt.
Hervorzuheben ist, dass der Kläger sich die bisher erlangten Steuervorteile nicht anrechnen lassen muss. Darüber hinaus wurde dem Kläger entgangener Gewinn in Höhe von 4%, bezogen auf seine Bareinlage, zugesprochen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds/Hannover Leasing Nr. 166" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.