Der BSZ e. V. hatte bereits in der Vergangenheit berichtet, dass zahlreiche Anleger seit Monaten keinerlei Informationen mehr über die Fondsprojekte bzw. den Verbleib ihrer Gelder seitens der Fonds bzw. Treuhandgesellschaft erhalten haben. Bereits dies verunsicherte viele Anleger, da im Rahmen der Vermittlung und Anlageberatung seitens der benannten Firmen immer von sicheren Kapitalanlagen und gewinnbringenden Investments gesprochen wurde.
Nunmehr scheinen die Anlagegelder jedoch gefährdet zu sein, da entweder Projekte überhaupt nicht umgesetzt werden oder aber völlig unklar ist, auf welcher Grundlage zum Beispiel Anlagegelder von Anlegern der Emirates Fonds in neue Emirates Fonds ,,umgeschuldet" wurden. Zahlreiche Anleger haben bereits berichtet, dass ihr investiertes Kapital in die ersten Emirates Fonds schlichtweg ohne Rückmeldung der Treuhandgesellschaft in neu aufgelegte Emirates Fonds ,,umgeschuldet" wurden.
Sollten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sich ausweiten und sich möglicherweise der hier bestehende Betrugsverdacht gegen die Verantwortlichen bestätigen, so sollten dies Anleger zum Anlass dafür nehmen, ihr Investment bei der NCI, Self-Made Capital und auch DIMA24 durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Gemäß einer Handelsregistermitteilung des Amtsgerichts München vom 02.01.2013 und 20.01.2010 wurden zum Beispiel die Firmen DIMA24.de Anlageberatung GmbH und die DIMA24.de Vermögensberatungs GmbH zwischenzeitlich aufgelöst. Auch dies lässt darauf schließen, dass hier durchaus Gründe gegeben sein könnten, die Haftung dieser beiden Gesellschaften zum Nachteil der Anleger zu beschränken.
So kommen nach Aussagen einiger Anleger auch immer mehr Details im Hinblick auf die Vermittlung und den Vertrieb der Fonds von DIMA24/NCI und Self-Made Capital zum Vorschein. Einige Anleger berichten, dass ihnen im Gegenzug zum Beispiel das Agio erlassen wurde, wenn diese schriftlich bestätigten, hier nicht beraten worden zu sein. Diesbezüglich wird es aber auf die einzelne Beratungssituation ankommen.
Berücksichtigt man daher die nunmehr aufgenommenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Berichte zahlreicher Anleger im Hinblick auf die Beratungs- und Vermittlungssituation, so zeichnet sich hierbei eine gewisse Systematik ab.
Betroffene Anleger sollten daher in jedem Fall prüfen lassen, ob hier überhaupt eine anleger- und anlagegerechte Beratung vorgelegen hat. Möglicherweise bestehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch noch Prospekthaftungsansprüche und/oder Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und Gründungsgesellschaften.
Aufgrund dieser Entwicklung bestehen daher hinreichende Gründe dafür, sich der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,NCI/Self-Made Capital/DIMA24" anzuschließen.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 13.02.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
aw