Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für solche Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einem, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen.
Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden.
Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem "Allgemeinanwalt" nicht zu leisten. Viele Anwälte behaupten, zwar dass sie betroffenen Anlegern helfen können. Allerdings sind diese Fälle meist unglaublich komplex und erfordern intensive Spezialisierung und Branchenwissen. Viele Anwälte sind einfach nicht dafür gerüstet um einem Anleger bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, seinen Anspruch erfolgreich durchzusetzen.
Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung des BSZ auch immer schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.
Der BSZ hat unter einer Vielzahl qualifizierter Anwälte spezielle für den Premium-Bereich einige wenige hochqualifizierte Anwaltskanzleien nominiert, welche die Premium Mandanten betreuen werden. Dabei werden bei persönlichen Beratungsgesprächen, die bei diesen Angelegenheit zeitlich angemessenen vereinbart werden, auch ausdrücklich mögliche "Haus- und Hofanwälte" mit eingeladen werden, die ohnehin nicht selten von sich aus in solchen Angelegenheiten die Beauftragung eines Spezialisten empfehlen.
Manche Anlegerkanzlei wirbt mit der Vielzahl der Mandanten die sie in einem bestimmten Schadensfall schon eingesammelt hat. Wie sollen aber 1000, 5000 oder mehr Mandanten vernünftig beraten werden? Die BSZ Fachanwälte im Premium Angebot investieren sehr viel Zeit für jeden einzelnen Anleger der durch Betrug , Täuschung , Verletzung der Treuepflicht , falsche Darstellung , Schlechtberatung, unerlaubte Handlungen usw. mit seinen Investitionen geschädigt worden ist.
Es geht im Premium- Bereich des BSZ nicht darum, eine vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ, als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.
Kapitalanleger die ernsthaft rechtlichen Rat benötigen, nutzen das BSZ e.V. Premium Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de ein Kontaktformular zur Verfügung.
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