Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 214187

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in Presseverantwortlicher +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Neue Erkenntnisse im Sachverhaltskomplex GFE

Die Verantwortlichen werden verdächtigt, ein Schneeballsystem betrieben zu haben / Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE noch nicht eröffnet / BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gehen gegen Berater vor

(lifePR) (Dieburg, )
Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, liegt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der GFE nunmehr ein Gutachten des TÜV Rheinland vor. Der TÜV Rheinland überprüfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Leistungsfähigkeit der von der GFE vertriebenen Stromaggregate. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft stellte der Sachverständige elektrische Wirkungsgrade von 33,6 % und 28,6 % fest.

Die GFE hat gegenüber potenziellen Anlegern mit 75 % Wirkungsgrad geworben. Die Versprechungen einzelner Berater veranlassten zahlreiche Anleger, über die GFE Blockheizkraftwerke zu erwerben, die dann gegen einen Pachtzins wieder verpachtet werden sollten. Neben der versprochenen Rendite wollten viele Anleger darüber hinaus eine sinnvolle Investition in erneuerbare Energie tätigen.

Das Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, kommt in seiner betriebswirtschaftlichen Bewertung jedoch zu dem Ergebnis, dass Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz grundsätzlich erzielbare Einspeisevergütung erheblich übersteigen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt deshalb wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt offensichtlich von einem sogenannten Schneeballsystem aus.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten allen geschädigten Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen und das Bestehen von Ansprüchen überprüfen zu lassen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden insbesondere Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen einzelne Berater geltend gemacht. Gegebenfalls stehen jedoch auch Ansprüche gegenüber weiteren Personen im Raum.

Wie der Tagespresse zu entnehmen war, wurde bereits im Dezember 2010 Insolvenzantrag über das Vermögen der GFE - Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH gestellt. Aufgrund einer Beschwerde liegen die Verfahrensakten gegenwärtig beim Landgericht Nürnberg. Mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird bis kommende Woche gerechnet. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte allen geschädigten Anlegern, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Rechtsanwälte wurden bereits von zahlreichen Anlegern mit der Interessenvertretung im Insolvenzverfahren beauftragt.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.